VG Gelsenkirchen zur Prostitution: Dortmund muss neuen Straßenstrich suchen

21.03.2013

Die Stadt Dortmund muss einen Bereich ausweisen, in dem Frauen sich legal prostituieren dürfen. Das entschied das VG Gelsenkirchen in einem Urteil von Donnerstag. Dortmunds Versuch, die Prostitution im Stadtgebiet vollständig zu verbieten, ist damit gescheitert.

Nach der Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in die Europäische Union schwärmten zahlreiche Dirnen aus den Beitrittsländern auf den Straßenstrich in Dortmund. Die Stadt verbannte daraufhin mit Genehmigung des Landes das Rotlichtmilieu aus dem Stadtgebiet. Eine Betroffene wollte sich damit nicht abfinden und klagte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen das Recht ein, sich in Dortmund zu prostituieren.

Das VG hat nun entschieden, dass der alte Straßenstrich nicht wieder eröffnet werden muss. Die Stadt durfte den Bereich zum Schutz von Jugendlichen sperren, weil viele Prostituierte von ihren Wohnungen zu Fuß in das alte Rotlichtgebiet in der Nordstadt gependelt waren. Die Klägerin errang aber zumindest einen Teilerfolg. Denn die Stadt muss außerhalb des erweiterten Innenstadtbereichs nun einen neuen Standort suchen, um legale Prostitution zu ermöglichen (Urt. v. 21.03.2013, Az. 16 K 2082/11).

dpa/hog/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Gelsenkirchen zur Prostitution: Dortmund muss neuen Straßenstrich suchen . In: Legal Tribune Online, 21.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8387/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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