VG Darmstadt zu Flugverboten nach Vulkanausbruch: Airlines müssten gegen Verfügung des Ministeriums klagen

23.04.2013

Nachem in Island 2010 und 2011 Vulkane ausbrachen, stand auch in Deutschland der Flugverkehr still. Damit wollten einige Fluggesellschaften sich nicht abfinden, scheiterten aber mit ihren Klagen gegen die Flugverbote der Deutschen Flugsicherung vor dem VG Darmstadt.

Eyjafjallajökull hieß der Vulkan, der 2010 zahllose Touristen an ihren Urlaubsorten stranden ließ. Als es ihm 2011 der Grimsvötn gleichtat, hatten Air Berlin und Condor genug. Sie klagten gegen die Deutsche Flugsicherung, die ihnen für etliche Stunden die Starterlaubnis verweigert hatte.

Das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt wies ihre Klage am Dienstag ab. Bei den Mitteilungen der Deutschen Flugsicherung habe es sich nicht um anfechtbare Verwaltungsakte gehandelt, sondern um bloße Hinweise. Grundlegende Regelungen habe die vom Bundesverkehrsministerium zuvor erlassene Allgemeinverfügung enthalten. Sie war von den Fluggesellschaften allerdings nicht angefochten worden (Urt. v. 23.04.2013, Az 4 K 922/11.DA).

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa/hog/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Darmstadt zu Flugverboten nach Vulkanausbruch: Airlines müssten gegen Verfügung des Ministeriums klagen . In: Legal Tribune Online, 23.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8590/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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