Umstrittener Bischofssitz in Limburg: Tebartz-van Elst muss nicht zahlen

09.09.2015

Der in die Schlagzeilen geratene ehemalige Bischof darf aufatmen. Medienberichten zufolge verzichtet der Vatikan darauf, Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Das Bistum Limburg hatte dies zuvor in Erwägung gezogen.

Gegen den ehemaligen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst werden keine Schadensersatzforderungen erhoben. Das entschied die römische Bischofskongregation, wie u.a. das christliche Medienmagazin pro berichtet. Demnach halten die Verantwortlichen eine solche Forderung für "nicht angebracht". Genaueres wurde zunächst nicht bekannt.

Das Bistum Limburg hatte nach dem aufsehenerregenden Finanzskandal um den Bau der Bischofsresidenz geprüft, ob dem verantwortlichen Bischof Tebartz-van Elst gegenüber Forderungen geltend gemacht werden könnten. Im Raum stand ein Betrag von rund 4 Millionen Euro, der außerplanmäßig als angefallene Herstellungskosten abgeschrieben worden sein soll.

Nun aber beendete der Vatikan alle Spekulationen darüber, ob der zurückgetretene Bischof für den mit 31 Millionen Euro überteuerten Bau haften muss. Die Bischofskongregation sowie das Staatssekretariat des Vatikans hätten den Fall geprüft, eine Schadensersatzforderung dann aber abgelehnt. Dies sei dem Apostolischen Administrator des Bistums Limburg, Weihbischof Manfred Grothe mitgeteilt worden.

una/LTO-Redaktion

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Umstrittener Bischofssitz in Limburg: Tebartz-van Elst muss nicht zahlen . In: Legal Tribune Online, 09.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16847/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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