Nach Sarrazin-Kritik der Vereinten Nationen: Bundesregierung will Ermittler für Rassismus sensibilisieren

24.07.2013

In einer schriftlichen Stellungnahme an die UN hat die Bundesregierung angekündigt, die Vorschriften zur Strafverfolgung von rassistischen Äußerungen überprüfen zu wollen. Rassistische Motive sollen bei Ermittlungen stärker berücksichtigt werden.

Mit der Stellungnahme reagiert die Bundesregierung auf eine Rüge der Vereinten Nationen. Der Anti-Rassismus Ausschuss der UN hatte Deutschland im April für den Umgang mit dem Fall Sarrazin gerügt und Nachholbdarf beim Schutz vor rassistischen Äußerungen angemahnt. Die Bundesregierung kündigte in einem Schreiben an den Ausschuss nun an, dass die Gesetze zur Strafbarkeit von rassistischen Äußerungen untersucht werden sollen. Dabei müsse aber auch das Recht auf Meinungsfreiheit berücksichtigt werden.

Gegenüber der LTO sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums (BMJ), dass insbesondere ein Angleichsbedarf bei den Vorschriften zur Strafbarkeit der Volksverhetzung geprüft werde. Außerdem werde darüber nachgedacht, rassistische Motive in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) bei der Strafverfolgung und Strafzumessung stärker zu berücksichtigen.

Auch bei der Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und insbesondere Polizeibeamten solle ein größeres Augenmerk auf die "Sensibilisierung für rassistische Tathintergründe" gelegt werden. Einen Zeitplan gebe es dafür aber nicht. "Das werden keine Schnellschüsse", so der Sprecher. Vor der Bundestagswahl sei jedenfalls mit keinen Änderungen mehr zu rechnen.

Die Bundesregierung stellte in dem Schreiben an die UN zudem klar, dass sie die Staatsanwaltschaft Berlin gebeten hat, jede Möglichkeit in Betracht zu ziehen, die Einstellung des Verfahrens gegen Sarrazin zu überdenken. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Ansinnen aber zurückgewiesen.

asc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Sarrazin-Kritik der Vereinten Nationen: Bundesregierung will Ermittler für Rassismus sensibilisieren . In: Legal Tribune Online, 24.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9211/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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