Rechtsstaat in Rumänien: Letzte War­nung aus Brüssel

13.05.2019

Schon vor Monaten hatte die EU-Kommission deutliche Bedenken hinsichtlich der rumänischen Rechtsstaatlichkeit geäußert. Die Regierung in Bukarest ging darauf jedoch nicht ein, die Brüsseler Behörde hat nun weitere Schritte angedroht.

Angesichts der jüngsten Einschnitte ins rumänische Justizsystem hat die EU-Kommission eine letzte Warnung an die sozialliberale Regierung in Bukarest ausgesprochen. Falls notwendige Verbesserungen nicht in Kürze getroffen würden oder es weitere Schritte in die falsche Richtung gebe, werde die Brüsseler Behörde unverzüglich ein EU-Rechtsstaatsverfahren einleiten, heißt in einem Brief von Kommissionsvize Frans Timmermans an die rumänische Regierung. Der Brief vom vergangenen Freitag liegt der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vor.

Anlass des Briefs ist die Lockerung des Korruptionsstrafrechts in dem südosteuropäischen Land. Dies sieht unter anderem vor, dass Verjährungsfristen für mehrere Delikte verkürzt werden. Nach Schmiergeldzahlungen sollen Täter straffrei bleiben, wenn sie sich binnen eines Jahres selbst anzeigen und vorher keine Ermittlungen begonnen haben. Zudem sollen Strafen für Unterschlagung und Amtsmissbrauch halbiert werden, falls Täter den Schaden ersetzen. Timmermans listet die Bedenken in seinem Schreiben ausführlich auf. 

Es droht ein Rechtsstaatsverfahren

Das Gesetz ist im April vom Parlament beschlossen worden. In Kraft ist es aber noch nicht, weil der konservative Staatspräsident Klaus Iohannis es noch nicht unterschrieben hat. Stattdessen hat er es zur Überprüfung an das Verfassungsgericht geschickt. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist in unklar. Sollte das Gesetz in Kraft treten, werde die EU-Kommission unverzüglich handeln, heißt es. Bereits Anfang April hatte Timmermans mit "raschen und entschiedenen Maßnahmen" gedroht, sollte das Gesetz wirklich beschlossen werden.

Für den Fall, dass die rechtsstaatlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden, droht Rumänien infolge des Rechtsstaatsverfahrens ein Verfahren nach Art. 7 der EU-Verträge. An dessen Ende könnten dem Land die Stimmrechte entzogen werden. Timmermans stellt zudem Vertragsverletzungsverfahren in den Raum.

Zudem macht er deutlich, dass die grundsätzliche Entwicklung in Rumänien ausschlaggebend für seinen Brief ist. Das Korruptionsgesetz sei symptomatisch für umfassendere Bedenken. Die Kommission habe sich in den vergangenen Monaten mehrfach mit Fragen des Rechtsstaats in Rumänien befassen müssen. "Die Probleme, die wir identifiziert haben, und die Empfehlungen, durch die diese Bedenken ausgeräumt werden sollten, wurden nicht beachtet", heißt es.

Rumänien steht seit dem EU-Beitritt 2007 unter besonderer Beobachtung, weil damals noch nicht alle EU-Standards für Rechtsstaatlichkeit erreicht waren. Die EU-Kommission ist dafür zuständig, die Einhaltung des EU-Rechts in allen 28 Ländern der Staatengemeinschaft zu überwachen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsstaat in Rumänien: Letzte Warnung aus Brüssel . In: Legal Tribune Online, 13.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35331/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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