Anhörung zur Reform des Unterbringungsrechts: "Man kommt zu leicht rein und zu schwer wieder raus"

16.02.2016

In der Anhörung des Rechtsausschusses am Montag haben sich zahlreiche Sachverständige zum Gesetzentwurf zum Unterbringungsrecht geäußert. Diskutiert wurde unter anderem eine Befristung der Einweisung von Straftätern in die Psychiatrie.

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich am Montag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie befasst und hierbei mehrere Sachverständige angehört. Diese zeigten sich mehrheitlich und im Wesentlichen mit den neuen Regelungen einverstanden. In dem einen oder anderen Fall gab es jedoch auch Änderungswünsche.

Die Bundesregierung hatte die Reform des Unterbringungsrechts ursprünglich aufgrund der Zunahme des Einweisungen und der Unterbringungsdauer auf die Agenda gesetzt. Der Fall von Gustl Mollath sollte das Bestreben zusätzlich vorantreiben. Mollath war erstmals 2006 vom Vorwurf der Körperverletzung gegen seine Ehefrau wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen.

Dort saß Mollath seiner Ansicht nach zu Unrecht. Jahrelang kämpfte er um Wiederaufnahme seines Verfahrens - schließlich mit Erfolg. Das Landgericht (LG) Regensburg sprach ihn 2014 mangels Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit frei, zweifelte jedoch nicht an der Tat. Es befand zudem, dass die über sieben Jahre lange Unterbringung Mollaths rechtswidrig war.

Spätestens seitdem findet eine öffentliche Diskussion über Missstände der strafrechtlichen Unterbringung gemäß § 63 Strafgesetzbuch (StGB) statt.

Unter Richtern gibt es "Angst, am Pranger zu stehen"

Durch den Gesetzentwurf strebt die Regierung eine Reduzierung der Unterbringungsanordnungen an. Die Unterbringung soll nur noch auf solche Taten folgen können, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet werden oder aber schweren wirtschaftlicher Schaden erleiden.  Zudem soll die Gefahr einer unverhältnismäßig langen Unterbringung gebannt werden. Etwa dadurch, dass häufiger externe Gutachten eingeholt werden müssen.

Teilweise skeptisch zeigte sich am Montag im Ausschuss der BGH-Richter Jürgen Graf. Die Mehrheit der Fälle liege bereits jetzt im gesetzlichen Rahmen. Außerdem dürfte es beim neuen Gesetz nicht darum gehen, die Zahl der Einweisungen zu verringern. Ziel müsse allein sein, die Verhältnismäßigkeit zu achten. Den Grund für die gestiegene Einweisungszahl glaubte Christoph Wiesner, Vorsitzender Richter am Landgericht (LG) Augsburg erkannt zu haben. Es gebe eine "Angst, am Pranger zu stehen", wenn doch etwas passiere und dann gefragt werde: "Warum habt ihr den nicht weggesperrt?".

Er kritisierte zudem die angestrebte Katalogisierung der Straftaten, die künftig zu einer Einweisung führen können. Es werde immer wieder Fälle geben, die hierunter nicht fielen, aber dennoch eine geschlossene Unterbringung dringend geboten erscheine, so der Richter.

"Man kommt zu leicht rein und zu schwer wieder raus"

Der Bremer Strafverteidiger Helmut Pollähne, der den Entwurf bereits für LTO kritisch analysiert hat, beschrieb im Ausschuss die derzeitige Rechtslage als juristisch absolut fragwürdig. Insbesondere komme man "zu leicht rein und zu schwer wieder raus". Besonders kritisierte er das Einweisungskriterium der "Gefahr der Gefährlichkeit". Er forderte über die neuen Regelungen hinausgehend eine absolute Befristung der Unterbringung, was auch Zustimmung bei Fachanwältin Ines Woynar fand. Konkret sprach sie sich dafür aus, den Maßregelvollzug generell auf sechs Jahr zu begrenzen. Danach sollten Patienten eine alternative Betreuung erfahren.

Diese Ansicht teilte Susanne Lausch, Leiterin der Forensischen Klinik in Straubing nicht und verwies darauf, dass sechs Jahre bei schweren Triebanomalien wie sadistischen PersönlichkeitsstDisörungen nicht ausreichten. In ihrer Einrichtung liege der durchschnittliche Aufenthalt von Sexualstraftätern bei elf Jahren.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anhörung zur Reform des Unterbringungsrechts: "Man kommt zu leicht rein und zu schwer wieder raus" . In: Legal Tribune Online, 16.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18474/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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