Polen hält an Zwangspensionierungen von Richtern fest: "EU-Kom­mis­sion kann sich an den EuGH wenden"

17.09.2018

Polens Regierung bleibt im Streit mit der EU-Kommission um Zwangspensionierungen von Richtern unnachgiebig und will keine Änderungen an seinen Justizgesetzen. Im Zweifel solle der Konflikt vor dem EuGH ausgetragen werden, so Warschau.

Im Streit um die Unabhängigkeit der Justiz hat Polens Regierung die Kritik Brüssels an Zwangspensionierungen zahlreicher oberster Richtern abermals zurückgewiesen. Warschau schlug auch in einem weiteren Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission die Forderung aus, Änderungen an seiner umstrittenen Justizreform vorzunehmen, wie aus einer Mitteilung des Außenministeriums hervorging.

Die Vorwürfe Brüssels seien nicht gerechtfertigt. Polen habe der Kommission eine Antwort übermittelt, in der es ausführlich auf die Bedenken eingegangen sei, hieß es. "Sollte die Kommission weitere Zweifel haben, kann sie sich mit einer Klage an den Europäischen Gerichtshof wenden, der in dem Fall endgültig entscheidet."

Polen: Zuständigkeit liegt bei den Mitgliedsländern

Die EU-Kommission sieht die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gewaltenteilung und damit EU-Grundwerte in Polen in Gefahr. Schon seit 2016 versucht die Behörde deshalb, die Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei PiS zu stoppen oder abzumildern. Aktueller Streitpunkt: die vorzeitige Pensionierung von Richtern am Obersten Gericht Polens.

Seit dem 3. Juli greift eine Reform, wonach die obersten Richter bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Mindestens 21 Richter mussten nach Gerichtsangaben seitdem vorzeitig gehen. Sieben davon hatte Präsident Andrzej Duda erst in dieser Woche die Verlängerung des Dienstes verwehrt. Kritiker monieren, so könnten nicht genehme Richter vorzeitig entfernt werden.

Polens Regierung bestreitet dies und hält im Schreiben ihre bisherige Argumentation aufrecht: Danach sei die Organisation des Justizsystems laut EU-Verträgen allein in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer. Also gebe es keinen Verstoß gegen allgemeines EU-Recht. Im übrigen schränke die Senkung des Pensionsalters die Unabhängigkeit der Rechtssprechung nicht ein.

Doppelbesetzung von Richterposten droht

Polnische Rechtsexperten der Richtervereinigung Iustitia warnten unterdessen vor einer Doppelbesetzung von Richterposten und Chaos am Obersten Gericht. Denn während die Nationalkonservativen die Neubesetzung der Richterposten vorantreiben, wehren sich viele oberste Richter gegen ihre Zwangspensionierung.

"Mich aus dem Amt zu entfernen und in den Ruhestand zu schicken, geschah gegen meinen Willen", heißt es in der Erklärung einer Richterin auf der Webseite des Obersten Gerichts. Wie viele ihrer betroffenen Kollegen sehe sie sich nach wie vor im Dienst, wolle aber bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in dem Fall nicht urteilen. Auf Bitte des Warschauer Gerichts soll der EuGH die Vereinbarkeit der Regelung mit EU-Recht prüfen.

Die Regierenden kümmere dies nicht, kritisierte Iustitia-Vorsitzende Krystian Markiewicz, aus dessen Sicht der Präsident gegen die Verfassung verstößt. Duda werde schon bald neue Richter ernennen, die ohne Skrupel urteilen werden, sagte er. "Die außergewöhnlich komplizierte Situation in Polen wird noch komplizierter werden."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Polen hält an Zwangspensionierungen von Richtern fest: "EU-Kommission kann sich an den EuGH wenden" . In: Legal Tribune Online, 17.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30947/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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