Angeklagter legt keine Revision ein: Lebens­lange Haft­strafe für Halle-Atten­täter ist rechts­kräftig

29.12.2020

Wegen Mordes in zwei Fällen wurde der rechtsextreme Halle-Attentäter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen hat er keine Revision eingelegt. Die Verurteilung ist somit rechtskräftig.

Die lebenslange Haftstrafe für den Attentäter von Halle ist rechtskräftig. Der Angeklagte habe bis zum Ablauf der einwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Naumburg mit.

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hatte den 28 Jahre alten Deutschen am 21. Dezember wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Allerdings wird sich der Bundesgerichtshof trotzdem mit dem Terroranschlag beschäftigen müssen. Ein Betreiber des angegriffenen Döner-Ladens und ein vom Attentäter angefahrener Passant wollten, dass sie - anders als bisher - auch als Opfer versuchter Mordtaten anerkannt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Die beiden Nebenkläger legten Revision ein, um die rechtliche Würdigung ihrer beiden Fälle prüfen zu lassen. Das werde aber nichts am Gesamtstrafmaß ändern, so der Sprecher des Oberlandesgerichts.  

Am 9. Oktober 2019 hatte der Attentäter Stephan B. versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände.

Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S. Auf der anschließenden Flucht lieferte er sich eine Schießerei mit einer Polizeistreife, raubte ein Taxi und verletzte mehrere Menschen, ehe er gefasst werden konnte. Der Angeklagte hatte die Taten zu Prozessbeginn eingeräumt. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Angeklagter legt keine Revision ein: Lebenslange Haftstrafe für Halle-Attentäter ist rechtskräftig . In: Legal Tribune Online, 29.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43858/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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