OLG Frankfurt hebt WEG-Beschluss auf: Supermarkt darf zu Moschee werden

25.11.2012

Ein ehemaliger Supermarkt in Wiesbaden darf zu einer Moschee umgebaut werden. Das OLG Frankfurt teilte am Freitag eine Entscheidung mit, wonach die Eigentümergemeinschaft einem ihrer Miteigentümer die Umwandlung des vormaligen Einkaufszentrums in eine Moschee nicht verbieten dürfe.

Zu dem Gebäudekomplex der Eigentümergemeinschaft gehören Wohngebäude und ein Flachbau, in dem früher der Supermarkt war. Dessen Eigentümer, ein Verein, wollte dort ein Gebets- und Gemeindezentrum errichten. Dagegen wehrte sich die Gemeinschaft und wies das Vorhaben auf der Mitgliederversammlung zurück. Amts- und Landgericht gaben der Eigentümergemeinschaft Recht, das Oberlandesgericht (OLG) sah dies anders.

Zwar handele es sich bei der Nutzung des Gebäudes nicht um die vorgesehene gewerbliche Nutzung, aber dem Eigentümer sei eine Nutzungsänderung gestattet worden. Eine Moschee dürfe lediglich nicht mehr stören als die bestimmungsgemäße Nutzung. Als Vergleichswert dienten jedoch nicht nur Supermärkte, sondern auch Gaststätten, Fitnessstudios oder Spielotheken. Nach diesem Maßstab sei die geplante Nutzung als muslimisches Gemeindezentrum nicht intensiver oder stärker beeinträchtigend, begründeten die Richter ihren Beschluss (Beschl. v. 01.11.2012, Az. 20 W 12/08).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Frankfurt hebt WEG-Beschluss auf: Supermarkt darf zu Moschee werden . In: Legal Tribune Online, 25.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7634/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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