Verhandlung zum Abgasskandal vorm OLG Braunschweig: VW-Kunde geht wohl leer aus

18.12.2018

Der Fall eines frustrierten VW-Diesel-Kunden wird derzeit vor dem OLG Braunschweig verhandelt, viele andere sind in Folge des Abgasskandals noch anhängig. Doch die Richter machten ihm am Dienstag wenig Hoffnung auf einen Erfolg.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat einem VW-Kunden wenig Hoffnung auf Erfolg für seine Schadenersatzklage gemacht. In wesentlichen Punkten teilt der Senat die Auffassung des Landgerichts (LG), das die Klage zuvor abgewiesen hatte. Dies wurde bei der Berufungsverhandlung am Dienstag deutlich. Der Kläger fordert laut einer Gerichtssprecherin die Rückzahlung des Kaufpreises von rund 41.000 Euro oder zumindest Schadenersatz für die Mängel an seinem 2010 gekauften Auto (Az.: 7 U 134/17).

Das Unternehmen sah sich nach der Verhandlung in seiner Rechtsposition gestärkt. Das Gericht habe bestätigt, dass dem Kläger keine Ansprüche gegen die Volkswagen AG zustünden, sagte ein VW-Rechtsanwalt. Eine Entscheidung soll es am 5. Februar geben.

Der VW-Konzern sieht sich in dem Abgasskandal weiterhin einer Vielzahl von Klagen gegenüber. Allein beim Landgericht Braunschweig sind nach Angaben der Sprecherin rund 3.000 Klagen mit einem Streitwert von etwa 900 Millionen Euro eingegangen. Davon seien mittlerweile fast 700 Berufungsverfahren beim OLG gelandet. Rund 400 Verfahren hätten sich aber erledigt. Erst vor wenigen Tagen hatten mehr als 18.700 Besitzer manipulierter Diesel beim LG Braunschweig über die Internetplattform Myright eine Schadenersatzklage gegen VW eingereicht.

Mitte Dezember war die Hoffnung vieler Dieselfahrer auf ein höchstrichterliches Urteil zu möglichen finanziellen Ansprüchen im Abgasskandal geplatzt, weil der Kläger seine Revision zurückgenommen hat. Es wäre die erste Verhandlung überhaupt über eine Diesel-Klage in letzter Instanz am BGH gewesen (Az. VIII ZR 78/18).

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verhandlung zum Abgasskandal vorm OLG Braunschweig: VW-Kunde geht wohl leer aus . In: Legal Tribune Online, 18.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32811/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen