OLG Brandenburg: Kein Schmerzensgeld für Sturz auf einer Treppe

07.06.2011

Eine Bürgerin, die auf einer Treppe zum Wahllokal in einem kleinen Ort in der Niederlausitz stürzte, erhält deswegen kein Schmerzensgeld. Dies entschieden die Richter in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.

Das Oberlandesgericht (OLG) war der Ansicht, dass die Frau die Ausbruchstelle auf der Treppe, auf der sie gestürzt war, hätte bemerken können. Der Bürgerin seien die Treppe und ihr Zustand bekannt gewesen, weil sie die Treppe am Wahltag nach eigener Darstellung bereits bei Stimmabgabe und dann noch einmal auf dem Weg zur Stimmenauszählung benutzt hatte (Urt. v. 31.05.2011, Az. 2 U 54/10).

Ende September 2008 diente eine Gaststätte bei der Gemeindevertreterwahl als Wahllokal. Die Klägerin begab sich an diesem Tag nach Schließung des Wahllokals als Zuschauerin zur Stimmenauszählung und stieg dabei die Stufen der breiten Treppe hinauf. Als sie sich nach Einbruch der Dämmerung auf den Heimweg machte, stürzte sie auf der an verschiedenen Stellen schadhaften Treppe und zog sich eine komplizierte Sprunggelenksluxationsfraktur zu, so dass sie noch am selben Tag operiert werden musste. Sie war noch zwei Wochen im Krankenhaus und insgesamt mehr als drei Monate arbeitsunfähig.

Zustand der Treppe war erkennbar

Die Bürgerin verklagte die Gemeinde deswegen auf Schadensersatz und machte außerdem einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro geltend.

Nachdem bereits das Landgericht Cottbus die Klage abgewiesen hatte, blieb nun auch die Berufung erfolglos.

Grundsätzlich sei die Gemeinde für die Treppe verkehrssicherungspflichtig, so die Richter. Zum einen stehe die Gaststätte in ihrem Eigentum, zum anderen habe sie sie an dem maßgeblichen Tag als Wahllokal benutzt. Die Gemeinde sei allerdings nicht zu lückenlosen Sicherungsvorkehrungen verpflichtet. Die Benutzer der Treppe müssten sich den örtlichen Verhältnissen anpassen. Dies hätte auch die Klägerin tun können. Die Treppe sei in erkennbar schlechtem Zustand gewesen.

Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

OLG Brandenburg: Kein Schmerzensgeld für Sturz auf einer Treppe . In: Legal Tribune Online, 07.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3458/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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