Nach der Haft: Fußfessel statt Sicherungsverwahrung?

dpa/msa/LTO-Redaktion

31.07.2010

Über den Umgang mit entlassenen Schwerverbrechern wird in Politik und Gesellschaft zur Zeit heftig diskutiert. Auslöser der Debatte ist ein entlassener Sexualverbrecher, der nach massivem öffentlichen Druck nun von Niedersachsen nach Hamburg gezogen ist und sich auch dort einer regelrechten Hetzjagd ausgesetzt sieht.

Der 53-jährige, der fast 30 Jahre hinter Gittern saß, wurde Mitte Juli im Hinblick auf das Sicherungsverwahrungs-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entlassen.

Ähnlich wie er sind von dem Urteil mehr als hundert Täter betroffen, die in den kommenden Wochen freikommen könnten. Am Freitag trat bereits das "Gesetz zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung" in Kraft, das die Oberlandesgerichte zu Divergenzvorlagen verpflichtet.

Ein vorgelegter Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht als eine mögliche Lösung die Verwendung von elektronischen Fußfesseln vor.

Diese werden in Hessen und Baden-Württemberg bereits angewandt beziehungsweise erprobt – ihre Wirksamkeit ist jedoch heftig umstritten.

Kritische Stimmen befürchten, dass die Fessel lediglich dazu dienen kann, ein begangenes Verbrechen zu dokumentieren, jedoch nicht, es rechtzeitig zu verhindern. Bei schweren Gewalttätern könne sie demnach nicht die Lösung sein.

In der kommenden Woche soll dieses Thema nun von den Staatssekretären der Länder beraten werden.

Bis die Politik eine Lösung findet, muss die Hamburger Polizei den 53jährigen Sexualverbrecher weiter rund um die Uhr bewachen.

 

Zitiervorschlag

dpa/msa/LTO-Redaktion, Nach der Haft: Fußfessel statt Sicherungsverwahrung? . In: Legal Tribune Online, 31.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1111/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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