LG Rottweil zu verminderter Schuldfähigkeit: Kein Islamrabatt wegen Ramadan-Fastens

09.04.2014

Das LG Rottweil hat einen gläubigen Muslim wegen Mordes verurteilt, dabei jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt. Da das Gericht diese auch damit begründete, dass der Täter wegen des Ramadan-Fastens unterzuckert und dehydriert gewesen sei, sprechen einige Medien reflexartig von Islamrabatt. Doch den habe es nicht gegeben, erklärte ein Gerichtssprecher.

Der Mann hatte nach einem Streit mit seinem Nachbar mit einer Pistole auf diesen gezielt und insgesamt neun Schüsse abgegeben. Acht trafen, fünf waren tödlich. Dafür verurteilte das Landgericht (LG) Rottweil den 39-jährigen Muslim zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Heimtücke. Es ging dabei von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus, weshalb der Mann nun nicht lebenslänglich in Haft muss (Urt. v. 08.04.2014, Az. 1 Ks 21 Js 7289/13).

Anders als in einigen Medien zu lesen, begründete das Gerichte die verminderte Schludfähigkeit nicht allein mit dem körperlichen Zustand des Muslims, der gefastet hatte. Vielmehr habe es ein "Bündel von Ursachen" gegeben, nach dem die verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 Strafgesetzbuch (StGB) nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, betonte der Gerichtssprecher des LG.

So sei bei dem Angeklagten eine emotional instabile Charakterstruktur mit paranoiden Zügen und depressive Störungen festgestellt worden. Dazu käme eine generalisierte Angststörung und eine akute Belastungsreaktion aufgrund des vorangegangenen Streits. Es falle ins Gewicht, dass der Mann nach seiner subjektiven Sicht massiv durch das Tatopfer beleidigt worden war. Das Fasten habe zwar zu einer Unterzuckerung und Dehydration geführt, das LG stellte jedoch deutlich klar: Dieser Zustand allein hätte nicht ausgereicht, um eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen. Damit sei auch klar, dass es für den Angeklagten keinen Islamrabatt gegeben habe.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Rottweil zu verminderter Schuldfähigkeit: Kein Islamrabatt wegen Ramadan-Fastens . In: Legal Tribune Online, 09.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11649/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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