LG Mannheim: Befangenheitsantrag gegen Gutachter im Marcel-Prozess

20.02.2012

Im Prozess um den Hungertod des kleinen Marcel hat der Anwalt der angeklagten Mutter einen Befangenheitsantrag gegen einen der Gutachter gestellt. Der Mann sei nicht neutral und seine Nähe zum Jugendamt ersichtlich, sagte der Verteidiger am Montag vor dem LG Mannheim.

Die Mutter des durch eine Erbkrankheit schwerbehinderten Kindes hatte Anfang Februar bereits gestanden, dass sie ihren Sohn absichtlich verhungern ließ, um ihm weiteres Leid zu ersparen. Das Kind war im Mai 2010 an den Folgen von Mangelernährung und völliger Verwahrlosung in einem Mannheimer Krankenhaus gestorben.

Der Anwalt der Frau macht das Jugendamt für den Tod des Kindes mitverantwortlich. Ihm zufolge hat es immer wieder Hinweise auf Vernachlässigungen gegeben. Der als Gutachter bestellte Mann war früher Leiter des Landesjugendamtes Baden und sei insofern ein "einseitiger Interessenvertreter" der Behörde, begründete der Anwalt den Befangenheitsantrag.

Zwei Mitarbeiter des Jugendamtes sollten noch im Laufe des Montags als Zeugen gehört werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit Marcels Hungertod auch gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sowie zwei Mitarbeiter eines freien Trägers wegen fahrlässiger Tötung.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Mannheim: Befangenheitsantrag gegen Gutachter im Marcel-Prozess . In: Legal Tribune Online, 20.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5605/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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