LG Hamburg lehnt Befangenheitsantrag ab: G20-Pro­zess wird fort­ge­setzt

19.06.2019

In Hamburg wird der Prozess gegen fünf Demonstranten, die Straftaten während des G20-Gipfels begangen haben sollen, fortgesetzt. Das LG hat einen Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Große Strafkammer abgelehnt.

Der Prozess um die Zerstörungen an der Hamburger Elbchaussee beim G20-Gipfel 2017 wird fortgesetzt. Ein Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen das Gericht sei abgelehnt worden, teilte ein Gerichtssprecher des Hamburger Landgerichts (LG) am Dienstag mit (Az. 617 KLs 35/18).

Angeklagt sind vier junge Deutsche aus Hessen im Alter von 18 bis 25 Jahren sowie ein 23-jähriger Franzose. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch, Mittäterschaft bei Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der Prozess läuft wegen der zur Tatzeit noch jugendlichen Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag gegen die drei Berufsrichter der Großen Strafkammer damit begründet, dass die Vorsitzende der Jugendkammer an der Anklagebehörde vorbei mit zwei Verteidigern telefoniert habe. Dabei hatte sie allerdings nur erkunden wollen, ob zwei der Angeklagten Aussagen planten. In dem Fall hätte die Kammer die Befragung einer Gutachterin verschieben müssen.

Die Vorsitzende Richterin hatte zu Beginn des nächsten Verhandlungstages alle Prozessbeteiligten über die Telefonate informiert. Damit sei sie der erforderlichen Transparenz nachgekommen, entschieden die Richter einer anderen Strafkammer. Wäre dem Befangenheitsantrag stattgegeben worden, hätte der seit Dezember am LG laufende Prozess neu beginnen müssen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Hamburg lehnt Befangenheitsantrag ab: G20-Prozess wird fortgesetzt . In: Legal Tribune Online, 19.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35991/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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