Bankenskandal: Verfahren gegen Landowsky eingestellt: Berlin muss für Anwaltskosten aufkommen

05.01.2015

Nach der Einstellung eines Untreue-Verfahrens gegen den Berliner Ex-CDU-Fraktionschef Klaus-Rüdiger Landowsky muss die Landeskasse dem 72-Jährigen die Anwaltskosten erstatten. Dies bestätigte der Sprecher des LG Berlin am Montag.

Der Gerichtssprecher Tobias Kaehne sagte, der Fall habe nicht abschließend geklärt werden können. "Daher gilt die Unschuldsvermutung. Endgültig." Die etwaige Schuld sei gering und eine Verurteilung daher eher unwahrscheinlich gewesen. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) strengere Maßstäbe für eine Verurteilung wegen Untreue erlassen. Zum möglichen Ausmaß der Kostenerstattung gab Kaehne keine Schätzung ab.

Landowsky hatte durch die sogenannte Berliner Bankenaffäre im Jahr 2001 alle Ämter verloren. Der Skandal um die landeseigene Bankgesellschaft hatte damals zum Bruch der damaligen CDU/SPD-Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) geführt.

Landowsky war gegen eine Bewährungsstrafe wegen Untreue bei der Kreditvergabe vor das höchste deutsche Gericht gezogen. Das BVerfG kippte das Urteil, weil die Feststellung eines Vermögensnachteils fehlte. Der Fall wurde an das Berliner Landgericht (LG) zurückverwiesen.

2011 war der einstige CDU-Politiker in einem anderen Untreue-Verfahren freigesprochen worden.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Bankenskandal: Verfahren gegen Landowsky eingestellt: Berlin muss für Anwaltskosten aufkommen . In: Legal Tribune Online, 05.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14275/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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