LG Berlin: Kein Schadensersatz für Mauer-Maler

07.02.2012

Der Künstler Bodo Sperling erhält keinen Schadensersatz vom Land Berlin wegen Zerstörung seines Werkes an der East-Side-Gallery. Das LG wies die Klage am Dienstag ab.

Der Konzeptkünstler wollte mindestens 25 000 Euro wegen der Zerstörung seines Werkes an der weltweit bekannten Freiluft-Galerie auf einem originalen Mauerstück erstreiten. Sperling warf Berlin vor, sein Bild "Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern" bei der Sanierung der Mauer-Reste nahe der Oberbaumbrücke mutwillig zerstört zu haben. Er sah sich in seinen Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt. Dem folgte das Landgericht (LG) nicht (Urt. v. 07.02.2012, Az. 15 O 199/11).

Das Teilstück der originalen Hinterlandmauer nahe der Oberbaumbrücke war nach dem Mauerfall von knapp 120 Künstlern auf 1,3 Kilometer Länge bemalt worden und gilt als weltweit längste Open-Air-Galerie. 2009 wurde die blass gewordene und bröckelnde Kunstausstellung restauriert. Etliche Maler kamen dafür wieder nach Berlin.

Sperling wollte sein Bild laut LG nicht neu malen. Er machte vor Gericht geltend, dass das geistige Band zwischen ihm und seinem Mauerbild irreversibel zerschnitten gewesen sei.

Die Künstler seien vor der Rekonstruktion vor die Alternative gestellt worden, entweder ihr Mauerbild für 3000 Euro neu zu malen. Anderenfalls müssten sie die Zerstörung oder Reproduktion durch Dritte hinnehmen, hatte der Maler mitgeteilt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin: Kein Schadensersatz für Mauer-Maler . In: Legal Tribune Online, 07.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5515/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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