LAG Düsseldorf zu unbefugtem Führen von Doktoritel: Kündigung nicht unbedingt gerechtfertigt

25.11.2013

Das unbefugte Führen eines Doktortitels berechtigt den Arbeitgeber nicht zwingend zum Rauswurf eines Angestellten. Das hat das LAG in Düsseldorf am Montag entschieden. Dem Abteilungsleiter eines Maschinenbauunternehmens war fristlos gekündigt worden, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen ihm das Führen seines Doktortitels einer privaten US-Universität untersagt hatte.

Ein anonymes Schreiben kostete einen Kaufmann seinen Doktortitel und seinen Job. Letzteres zu Unrecht, befand nun das Landesarbeitsgericht (LAG)  Düsseldorf. Der Arbeitgeber habe nicht nachweisen können, dass ihn der Abteilungsleiter arglistig getäuscht habe, befand das Gericht. Zudem habe das Unternehmen nicht dargelegt, dass der Titel für die Einstellung des Diplom-Kaufmanns entscheidend gewesen sei, der Verlust mithin die Entlassung rechtfertige (Az. 2 Sa 950/13).

Anonymer Hinweis beim Arbeitgeber

Ein anonymer Hinweisgeber hatte den 50-Jährigen beim Wissenschaftsministerium und bei seinem Arbeitgeber angeschwärzt. Der Diplom-Kaufmann konnte aber eine Doktorarbeit nebst zugehöriger Unterlagen vorweisen. Auch die Meldebehörde habe den "Dr." anstandslos in den Personalausweis eingetragen. Die Promotionsurkunde von 2005 habe er bei der Einstellung vorgelegt, räumten die Vertreter des Unternehmens ein.

Er habe den Titel nicht gekauft, sondern die Doktorarbeit nach "bestem Wissen und Gewissen" selbst geschrieben, beteuerte der Kläger, der die Steuerabteilung des Unternehmens geleitet hatte. Zehn Monate habe er wegen der Doktorarbeit im Beruf ausgesetzt. Vom Verbotsschreiben des NRW-Wissenschaftsministeriums und von seiner fristlosen Entlassung sei er völlig überrascht worden: "Für mich ist das ein absoluter Alptraum."

Kündigung war nichtig

Das anonyme Schreiben sei dem Unternehmen vermutlich gerade recht gekommen, sagte der Kläger. Nach der Übernahme durch einen US-Investor seien die Abteilungsleiterstellen reihenweise abgebaut worden. Die fristlose Kündigung war ohnehin wegen eines Formfehlers nichtig: Es fehlte die Anhörung des Betriebsrats.

Der Kaufmann einigte sich mit seinem Arbeitgeber am Montag schließlich auf einen Vergleich: Bis November 2014 bekommt er freigestellt sein volles Gehalt und einen Bonus von fast 50.000 Euro, außerdem ein gutes Zeugnis und monatlich knapp 600 Euro als Ersatz für den Dienstwagen. Dann endet das Arbeitsverhältnis.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LAG Düsseldorf zu unbefugtem Führen von Doktoritel: Kündigung nicht unbedingt gerechtfertigt . In: Legal Tribune Online, 25.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10156/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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