Verwertung beschlagnahmter Kryptowährungen: Land Hessen erzielt 100 Mil­lionen Euro

22.12.2021

Das Land Hessen hat Kryptowährungen im Wert von rund 100 Millionen Euro verkauft, die zuvor bei einem Ermittlungsverfahren gegen eine Bande von Drogenhändlern beschlagnahmt wurden.

Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens konnte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - Kryptowährungen in einem großen Umfang sicherstellen und beschlagnahmen. Es handelte sich dabei um ein Verfahren gegen Verantwortliche des damals weltweit zweitgrößten Online-Marktplatzes im Darknet "Wallstreet Market". 

Drei Beschuldigte seien im Juli jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden und hätten während des Prozesse auf die Herausgabe der Währungen verzichtet, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch in Frankfurt mit.

Die ZIT konnte diese Kryptowährungen nunmehr verwerten und einen Gesamterlös von ca. 100 Millionen Euro für das Land Hessen erzielen. Das Frankfurter Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG habe die beschlagnahmten Währungen komplett verkauft, berichtete die Generalstaatsanwaltschaft weiter.

So sollen auch künftig über diesen Weg beschlagnahmte Kryptowährungen verkauft werden. Dies sei eine in Deutschland "bislang einzigartige, professionelle und rechtssichere Lösung", hieß es. "Damit hat das Land Hessen die Voraussetzungen für eine marktgerechte und finanzmarktregulierte Verwertung von Kryptowährungen durch ein hoch spezialisiertes sowie in Hessen ansässiges Unternehmen geschaffen."

Kryptowährungen wie Bitcoin sind ein digitales Geldsystem, das ohne Zentralbanken und unabhängig von Regierungen funktioniert. In den vergangenen Jahren sind sie teils beträchtlich in ihrem Wert gewachsen.

dpa/cp/LTO-Reaktion

 

 

 

 

 

Zitiervorschlag

Verwertung beschlagnahmter Kryptowährungen: Land Hessen erzielt 100 Millionen Euro . In: Legal Tribune Online, 22.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47028/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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