Referentenentwurf zur EU-Richtlinie: Neue Defini­tionen zu ter­r­o­ris­ti­schen Straf­taten

22.11.2023

Das BMJ hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Terrorismus-Richtlinie veröffentlicht. Zwei Vorschriften des StGB sollen auf dieser Grundlage erweitert werden.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung (2017/541) veröffentlicht. Das teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Der Entwurf sieht schwerpunktmäßig Änderungen der §§ 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und 89c (Terrorismusfinanzierung) Strafgesetzbuch (StGB) vor.

Eine Kernregelung der Richtlinie Terrorismusbekämpfung (Artikel 3) ist die Definition von Straftaten, die als terroristisch einzuordnen sind, wenn sie mit einer terroristischen Zielsetzung begangen werden. In § 89a Absatz 1 StGB wird definiert, was unter einer terroristischen Straftat zu verstehen ist und der Straftatenkatalog wird ausgeweitet. Damit werden die Vorgaben des Artikels 3 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt.

Auf die spezifische Gefahr, die von ausländischen terroristischen Kämpfern ("Foreign Terrorist Fighters") ausging und ausgeht, reagiert die Richtlinie mit einer Regelung (Artikel 9), die sowohl das Reisen in Risikogebiete in terroristischer Absicht als auch die Rückreise aus diesen Risikogebieten als strafbare Handlung einstuft. § 89a Absatz 2 StGB wird um den Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten ergänzt und damit Artikel 9 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt.

Ein weiterer elementarer Bestandteil der Richtlinie sind die Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung (Artikel 11). Hiernach soll die Finanzierung der in der Richtlinie Terrorismusbekämpfung genannten strafbaren terroristischen Handlungen umfassend unter Strafe gestellt werden. § 89c StGB wird um bestimmte Handlungen erweitert, deren Finanzierung den Tatbestand einer Terrorismusfinanzierung erfüllt und damit werden die Vorgaben des Artikels 11 der Richtlinie Terrorismusbekämpfung umgesetzt.

Bis zum 22. Dezember können Länder und Verbände zum Referentenentwurf Stellung nehmen.

lst/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Referentenentwurf zur EU-Richtlinie: Neue Definitionen zu terroristischen Straftaten . In: Legal Tribune Online, 22.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53239/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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