Israels Bodenoffensive in Rafah: IGH lehnt Süd­a­frikas erneuten Eil­an­trag ab

18.02.2024

Israel plant eine Militäroffensive in Rafah, wo sich 1,3 Millionen Menschen aufhalten. Um das zu verhindern, rief Südafrika den IGH an. Dieser lehnte den Antrag nun ab. Weitere Schutzmaßnahmen anzuordnen, sei nicht notwendig.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Südafrikas Eilantrag auf Erlass von Sofortmaßnahmen zum Schutz der Palästinenser in Rafah abgelehnt. Israel plant in der Grenzstadt im südlichen Gazastreifen eine Bodenoffensive. Die gefährliche Situation in dem Ort voller Binnenflüchtlinge verlange "die unverzügliche und wirksame Umsetzung der Aufforderungen des Gerichts", die dieses Ende Januar erlassen hatte, teilte der Gerichtshof am Freitagabend mit. Diese Aufforderungen hätten Geltung für den gesamten Gazastreifen, einschließlich Rafah. "Ein Erlass zusätzlicher Maßnahmen ist nicht erforderlich", hielt das Gericht fest.

Die Richter hatten Israel im Januar aufgetragen, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern und das Leben palästinensischer Zivilisten zu schützen. Israel muss demnach auch mehr humanitäre Hilfe zulassen. Dabei handelte es sich um ein Eilverfahren, das Teil des von Südafrika gegen Israel Ende Dezember angestoßenen Völkermord-Verfahrens ist. In der Hauptsache wirft Südafrika Israel Verstöße gegen die Völkermordkonvention vor. Israel weist die Vorwürfe entschieden zurück

Nachdem Israel vor Kurzem eine Militäroffensive in Rafah angekündigt hatte, stellte Südafrika Anfang der Woche einen weiteren Eilantrag. Der IGH solle Israel zu weiteren Präventivmaßnahmen zum Schutz von Zivilisten verpflichten. Im Kern ging es Südafrika um nicht weniger als ein Verbot der Bodenoffensive. Den Antrag lehnte der IGH nun ab.

IGH schließt sich Israels Argumentation an

Der Gerichtshof in Den Haag stimmte dabei im Kern der Stellungnahme Israels vom Donnerstag zu. Darin hatte Israel Südafrika einen Missbrauch des IGH-Eilverfahrens vorgeworfen und argumentiert, der IGH habe in seiner Entscheidung vom Januar bereits über die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen im Gazastreifen entschieden. Eine neue Entscheidung über einstweilige Präventivmaßnahmen sei nur gerechtfertigt, wenn sich die Situation in Gaza grundlegend geändert hätte. Dies sei aber nicht der Fall. Die Haager Richter schlossen sich dem nun an, betonten aber zugleich die Notwendigkeit, dass Israel sich an die in der Enthscheidung vom Januar getroffenen Anordnungen hält.

In Rafah unmittelbar an der ägyptischen Grenze drängen sich auf engstem Raum 1,3 Millionen Menschen zusammen. Die meisten von ihnen sind aus anderen Teilen des Gazastreifens geflohen, um dort unter schwierigsten Bedingungen Schutz vor dem Krieg zu suchen. Vor Beginn des Krieges hatte Rafah rund 250.000 Einwohner.

Israel beteuert, vor Beginn einer Militäroffensive die Menschen in Sicherheit bringen zu wollen. Verbündete wie die USA und Deutschland machten zuletzt deutlich, dass sie Israel von einem großangelegten militärischen Vorgehen in Rafah entschieden abraten. Die deutsche Außenministerin hatte Ministerpräsident Bejamin Netanjahu in der vergangenen Woche auf ihrer Israel-Reise dazu aufgerufen, einer Feuerpause zuzustimmen. Die Menschen in Rafah könnten sich "nicht einfach in Luft auflösen". Auch Kanada, Neuseeland und Australien hatten eine Feuerpause gefordert. Die Vereinten Nationen haben für den Fall einer Bodenoffensive vor einer humanitären Katastrophe größten Ausmaßes gewarnt.

mk/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Israels Bodenoffensive in Rafah: IGH lehnt Südafrikas erneuten Eilantrag ab . In: Legal Tribune Online, 18.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53899/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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