Missbildungen durch Duogynon: Geschädigter nimmt Berufung zurück

10.12.2012

Eine Schmerzensgeldklage gegen den Pharma-Konzern Bayer wegen des Medikaments Duogynon ist endgültig gescheitert. Das Urteil des LG Berlin sei jetzt rechtskräftig, teilte das Kammergericht am Montag mit. Der Kläger habe die Berufung zurückgenommen.

Ein behinderter Mann hatte von Bayer als Rechtsnachfolgerin des Duogynon-Herstellers Schering Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro verlangt. Der Mann ist der Ansicht, er sei durch Duogynon geschädigt worden, als seine Mutter das Medikament im Jahr 1975 zur Feststellung der Schwangerschaft eingenommen hatte.

Das Landgericht (LG) Berlin hatte die Klage Anfang Juli auch im zweiten Anlauf zurückgewiesen, da die Ansprüche des Mannes verjährt seien (Urt. v. 05.07.2012, Az. 1 O 60/11).

Der Kläger aus Bayern hatte sich als Stellvertreter für mehrere hundert Menschen verstanden, die sich ebenfalls als Duogynon-Opfer sehen. Sie führen Missbildungen von Embryos auf das Medikament zurück.

Duogynon war in den 60er Jahren vom Unternehmen Schering auf den Markt gebracht worden, das heute zum Bayer-Konzern gehört. Das Mittel wurde sowohl gegen ausbleibende Monatsblutungen eingesetzt, als auch als Schwangerschaftstest. Letzteres geschah in Deutschland bis Ende der 70er Jahre.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Missbildungen durch Duogynon: Geschädigter nimmt Berufung zurück . In: Legal Tribune Online, 10.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7749/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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