Wikileaks-Gründer: Lon­doner Gericht lehnt Frei­las­sung Ass­anges ab

06.01.2021

Rückschlag für Julian Assange: Der 49-Jährige wird nicht gegen Zahlung einer Kaution freigelassen. Endgültig beendet ist das Verfahren damit aber noch nicht. Am Montag war Assange vor Gericht noch erfolgreich gewesen.

Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Großbritannien in Haft. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen. Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der USA gegen Assange abgelehnt.

Vanessa Baraitser hatte ihre Entscheidung vom Montag mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Im Gegensatz dazu entschied sie nun am Mittwoch, Assange könne im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh dagegen sehr gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange - wie in der Vergangenheit - versuche, zu fliehen.

Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wikileaks-Gründer: Londoner Gericht lehnt Freilassung Assanges ab . In: Legal Tribune Online, 06.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43903/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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