Fall Brunner: Bleibt es bei einer Anklage wegen Mordes?

dpa/age/LTO-Redaktion

19.07.2010

Der Fall Dominik Brunner sorgte bundesweit für Empörung und Entsetzen. Für die Öffentlichkeit war bislang klar, dass der Geschäftsmann an den Folgen der brutalen Schläge und Tritte von Jugendlichen verstarb. Jetzt wurde bekannt: Die unmittelbare Todesursache war ein Herzstillstand.

Brunner starb im September 2009 nach einer Schlägerei mit Jugendlichen, nachdem er versucht hatte, vier Kinder zu schützen. Die angetrunkenen Jugendlichen versuchten, diese um Geld zu erpressen.

Aus medizinischer Sicht starb Brunner an Herzversagen. Bisher verschwieg die Staatsanwaltschaft sowohl den Herzstillstand als auch den vergrößerten Herzmuskel, den eine Obduktion Brunners ergeben hatte.

Todesursache laut Staatsanwaltschaft sei die "Gesamtheit der 22 schweren Verletzungen" gewesen, hieß es im Herbst noch. Nun soll das Gutachten eines Sachverständigen klären, was letztendlich tatsächlich die Todesursache war und eine Bewertung der Umstände vornehmen.

Dabei könnte entscheidend sein, ob ein vergrößerter Herzmuskel als Herzfehler zu bewerten ist.

Die Verteidigung der Angeklagten sieht die Mordanklage nach Beginn der Beweisaufnahme als kaum haltbar. Für die Ankläger bleibt trotz fehlender eindeutig zuzuordnender Todesursache die massive Gewalt die ausschließliche Ursache des Todes durch Herzversagen von Dominik Brunner.

 

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Zitiervorschlag

dpa/age/LTO-Redaktion, Fall Brunner: Bleibt es bei einer Anklage wegen Mordes? . In: Legal Tribune Online, 19.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1008/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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