Nach fremdenfeindlichen Online-Kommentaren: 7.500 Euro Geldstrafe wegen Facebook-Hetze gegen Asylbewerber

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Weil er auf Facebook gegen Asylbewerber hetzte, ist ein Mann aus dem Landkreis Passau zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt worden, berichtet der Bayerische Rundfunk.
Wie der Bayerische Rundfunk meldet, gestand der 25-Jährige, in der öffentlichen Facebook-Gruppe "Spotted Pocking" im November 2014 einen fremdenfeindlichen Kommentar hinterlassen zu haben. In der Gruppe, die dem Tausch und Kauf von Gebrauchsgegenständen unter den Bewohnern der südbayerischen Stadt Pocking gewidmet ist, war seinerzeit um Sachspenden für eine erwartete Gruppe von Asylbewerbern gebeten worden.
Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte daraufhin laut BR kommentiert: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus." Dies habe er im Prozess auch eingeräumt und sich mit den Worten "Ich entschuldige mich, das war größer Blödsinn. Ich würde so etwas nicht mehr machen" geäußert. Allerdings sei auf seinem Handy auch einschlägiges Bildmaterial gefunden worden.
Verfahren gegen hetzenden Polizisten offenbar eingestellt
Wegen welchen Straftatbestandes und zu welcher Anzahl von Tagessätzen der Mann verurteilt wurde, lässt sich dem Bericht nicht entnehmen; beim Amtsgericht Passau war am frühen Dienstagabend niemand mehr zu erreichen. Gut denkbar ist aber, dass die Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) ergangen sein könnte.
Wegen dieses Straftatbestandes wurde laut BR auch gegen einen Polizisten ermittelt, der unter dem gleichen Eintrag geschrieben habe: "I häd nu 60 Eintrittskarten fürs Onkelzkonzert mit Zugticket herzugeben. Aber ohne Rückfahrt. De erübrigt sich dann sowieso." Hier sei es jedoch nicht zur Anklageerhebung gekommen; der Mann befinde sich weiterhin im Dienst.
cvl/LTO-Redaktion
bei mir hat das gericht mit 5000€ zugeschlagen.
patrickinkl. LKA Aufgebot am frühen morgen, bewaffnet und mit 6 Mann. Ohne Rücksicht auf ein 1,1/2 Jähriges Kind.
Aber wenn man eine Straftat melden will hängt man bei den Cops erstmal 6 Minuten in der Warteschleife.
DAS IST DEUTSCHLAND!
Allein für das Gejammer sollte es nochmal 5000 setzen, du Jammernazi. Dein Kind tut mir leid.
deine nazikeule, die du ja anscheinend als standardwaffe nutzt ist so abgenutzt das sie irgendwann zu brechen droht und ausgerechnet dann stehst du vor den falschen leuten. ;)
Was soll man dazu noch sagen? Hoffe es reißt so ein richtiges Loch in deinen Finanzhaushalt. Nur um dein unschuldiges Kind tuts mir leid. Kann man nur hoffen, dass der Apfel weit vom Stamm fällt...
Nicht gegen LKA und Gericht wettern, sondern überlegen was du selbst falsch gemacht hast.
Ein 1 1/2 jähriges Kind? Höchste Zeit, das eigene Verhalten zu überdenken, erwachsen zu werden und dem Kind bessere Werte beizubringen, als deine eigenen Eltern.
Patrick:
Punkt 1: wie konnten sie dich überhaupt ermitteln? gehst du nicht anonym ins netz und hast deine e-Mail im Ausland?
Du siehst, facebook-Eintrag, oder nun auch netzpolitik.org .. Der Staat, also das Merkel-Regime ist am quasi ende und schlägt nun wie ein ertrinkender um sich.
Punk 2: was hast du denn so brisantes geschrieben?
Gruss, Tom aus Ulm
Warum beziehst du denn bitte dein Kind im Kommentar mit ein?
DU bist hier derjenige, der keine Rücksicht auf dein Kind genommen hat!
Und das Polizeirevier, das Anrufer 6 Minuten in die Warteschleife setzt, existiert auch nur in deiner Phantasie!
Ebenso abgenutzt ist der ständige Vorwurf der Nazikeule. Was soll man sagen, wenn man 100 Nazis begegnet, dann kann man auch 100 Nazis als Nazis bezeichnen. Das du einer davon bist, tja, das hast du ja selbst zu verantworten.
AndyAber immer wieder schön zu sehen, wie Leute, die sich selber aufregen, dass sie das Nazi-Label verpasst kriegen, in ihren Antworten auf Nazi-Rhetorik zurückgreifen und sich damit selber entlarven :D
Niedlich im übrigen die süß verpackte Drohung im letzten Satz. Aber es war schon sinnvoll den Plural zu nutzen, denn stark fühlt ihr euch ja nur in der Gruppe, die wenigstens 3:1 in der Überzahl ist :p
Und Du bist der tolle Gutmensch oder wie. Ihr Nazi Schreier kotzt mich sowas von an, aber es reitet sich grad so gut auf der Welle oder ?
Lieber Patrick,
Yeelendanke für den Hinweis auf deinen Fall. Nachdem ich von dem unbescholtenen Polizisten mit seinem Kommentar gelesen hatte war ich ein wenig niedergeschlagen und enttäuscht von unserem schönen Staat und seinen Vertretern . Dein Fall hat mir ein breites Grinsen ins Gesicht gezaubert. Du Nazi.
Also von mir könnten die Wirtschaftsflüchlinge gerne meine Unterhosen und meine Socken haben. Da habe ich eh zu viele von. Wohin kann ich die den schicken ?
Kann mir jemand helfen ?
Der Polizist hat sich hier sehr geschickt in einer "Grauzone" bewegt! Auch wenn ich seine Äußerungen abschäulich finde; sie waren gut überlegt; war wohl ein "Jurist" an seiner Seite?!!!
MichaelGrundsätzlich finde ich "jeder Form der Diskriminierung" gegen Flüchtlinge verwerflich; hier wird wieder angezettelt von korrupten Politikern die "Rasenmäher-Methode" propagiert!!!
Schade..........................................
Jeder, der öffentlich gegen Asylsuchende und Flüchtlinge hetzt, sollte nach § 130 StGB bestraft werden. Als staatlicher Schutzauftrag ergiebt sich dies bereits aus Art. (1) GG. Das Recht auf freie Meinung steht dem nicht entgegen, wird aber durch andere Grundrechte immer dort beschränkt, wo Gewalt geübt oder angedroht wird.
AntonProblem ist dass das GG wie auch das BGB "sehr schwammig" ausgelegt ist. Hier bedarf es frei von "persönlichen" Interpretationen auszulegen Gesetze!!! Leider fehlt es zur Umsetzung an den notwendigen Reformwillen der Justiz!!! Solange wird es immer Unbelehrbare geben, die das GG zu eigenen Zwecken aushölen.
Genau.. Alle Afrikaner nach Deutschland und wir autochthonen deutschen halten die Klappe
@ Michael
Nach der Schwammigkeit kommt doch gerade die trennscharfe, feine und ausgeklügelte Kunst der Jurisprudenz ins Spiel die relative Klarheit schafft, absolute ist ja nun naturgemäß nicht erreichbar, das müsste jedem klar sein, wenn es die gäbe wäre kein Platz für (Einzelfall-) Gerechtigkeit.
Ist dann dann doch nicht immer alles so einfach wie es aus dem Stegreif zunächst scheint... Aber ist ja nicht umsonst eine Wissenschaft.
"Ad rem": Und für den geschilderten Fall der 5.000 € Frage darf man doch trotz vermutlich weitgehender Sinnfreiheit des zugrundeliegenden Kommentars mutmaßlich zu den Menschen die vor Bomben, Hunger und den Flammenhöllen fliehen, sich zumindest der bloßen Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme erbarmen? Was eine Hetze gegen die Hetzer...
Wie schon erläutert, haben Sie meine uneingeschränkte Unterstützung, Anton!!!
@Hannes
Die "freie Auslegungsentscheidung" im Richter-Recht, welches ausschließlich in Deutschland Anwendung findet, könnte sehr einfach in das am weitesten verbreitete Justiz-System der Welt geändert werden; das "Angelsächsische Recht"!!! Dieses Deutsche Rechtssystem wird aufgrund "persönlicher Freiheiten der Richter/innen" nicht verändert; die Persönlichen Ansichten über das "Recht" von Richter/innen wären von vornherein beschnitten.
Was das Strafmaß anbelangt, kann ich nur sagen, dass aus eigener Erfahrung eine "Gerechtes Strafmaß" nicht in unserem Rechtssystem gesprochen werden kann; Ende der 90er-Jahre hatte ich hier und da auch meine "Bauchschmerzen", das "angemessene Strafmaß" auszusprechen. Es ist immer eine "Gewissensfrage" und das Problem, dass bei "falscher Strafbemessung" der Gang zum BGH offen steht. Dieser prüft sehr akribisch auf das substanzielle Verhältnis zur Straftat!!! Daher verheimliche ich seit vielen Jahren den Beruf des Juristen!!! Zuletzt noch ein Hinweis: Das erste Gesetz wurde im 8. Jhd. in Bayern verfasst; hier ging es um das Recht, wer einen "Hund" halten durfte!!! Als ehemaliger Berufsarchäologe würde ich gerne wieder gestern als morgen in meinem alten Beruf wieder einsteigen; eine Familie habe ich bereits.
So, so, selbst bei LTO gibt es Hetzparolen (z.B. hier) die auch
Josefnicht gelöscht werden, ob dass der Bundesjustizminister
auch weis?
Entweder befinde ich mich auf einer "falschen Seite" oder leide an Dementz?
Ich zumindest kann nichts vergleichbares mit Facebook erkennen; andernfalls bitte ich um zweifelsfreie Angabe des mutmaßlichen Kommentars!
Meine Vorfahren waren 1945 ebenfalls "Flüchtlinge"; "Vertriebene" klingt natürlich besser!!! Auch wenn der bayrische Innenminister den Ausdruck der Flüchtlinge der Gegenwart sich verbietet, so stellt dies aus Sicht der Bodendenkmalpflege (Archäologie) und Historie keinen nennenswerten Unterschied dar. Hier stellt sich nicht die umstrittene Frage der Vorgehensweise der "Bundes-Politiker"; hier geht es um den Überlebenswillen des Homo Sapiens (Der wissende Mensch)!!! Daher finde ich die Bewältigung aller ehrenamtlichen Mitmenschen ausgesprochen lobenswert; auf ein Handeln der Bundes-Politiker brauchen wir nicht zu hoffen!!!
Lieber Josef. Ich kann keine neg..ähm neubürgerfeindlichen Hetzparolen erkennen hier. Ich kann aber sehrwohl erkennen, dass die Herren Juristen hier eine durchaus antideutsche Denkweise haben und Neubürger willkommen heissen hier.
Interessant, nach längerer Zeit diese älteren Kommentare anzusehen. Nach dem was sich illegale Migranten Silvester 2015 in Köln und anderen deutschen Grossstädten geleistet haben, wären solche Urteile gar nicht mehr möglich. Mancher Richter müsste sich vom Angeklagten entgegen halten lassen, dass das was er da als Volksverhetzung bestrafen möchte, eher noch die geschönte Wahrheit ist. Schade, wenn die Rechtsbehelfsfristen für die alten Urteile an Silvester 2015 schon abgelaufen waren.
ErkanWikipedia: "Bedeutend für den politischen Repressionsapparat der DDR war der Straftatbestand der so genannten „Boykotthetze“ bzw. „staatsfeindlichen Hetze“. Er wurde jedoch nicht nur zur Bekämpfung tatsächlicher Hetze angewandt, sondern zu dem Zweck missbraucht, Meinungsfreiheit zu unterdrücken, indem opponierende Äußerungen jedweder Art gegenüber der Politik der SED-Diktatur als "Hetze" kriminalisiert und mit schweren Strafen belegt wurden."
Schiller