49 Einsprüche gegen Europawahl: Doppelte Stimmabgabe könnte Nachspiel haben

21.07.2014

Kurz vor Fristende sind 49 Einsprüche gegen das Ergebnis der Europawahl wegen mehrfacher Stimmabgabe beim Bundestag eingegangen. Sollte ihnen stattgegeben werden, könnte die Wahl schlimmstenfalls für ungültig erklärt werden.

Hintergrund sei das Bekenntnis von Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo, als Inhaber eines italienischen und eines deutschen Passes bei der Europawahl am 25. Mai zweimal abgestimmt zu haben, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Das Europawahlgesetz schreibt vor, dass jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgibt. Bei der Europawahl gab es laut dem Nachrichtenmagazin mehr als eine Million deutsche Wahlberechtigte mit Doppelpass, die mehrfach hätten abstimmen können. Das gehe aus einem Brief des Bundeswahlleiters an den Bundestags-Vizepräsidenten Johannes Singhammer (CSU) hervor. Darin heiße es, Deutschland werde von keinem EU-Staat darüber informiert, ob Doppelstaatler dort gewählt hätten. "Um doppeltes Wählen in Zukunft zu verhindern, brauchen wir dringend eine europäische Lösung", sagte Singhammer dem Magazin. 

Insgesamt seien bisher 86 Einsprüche gegen die Europawahl beim Bundestag eingegangen, 49 davon bezögen sich explizit auf die Möglichkeit der doppelten Stimmabgabe, teilte ein Sprecher mit. Die Einspruchsfrist läuft noch bis zum 25. Juli.

Über alle Einsprüche muss nach dem Europawahlgesetz der Deutsche Bundestag entscheiden. Die Entscheidung des Parlaments wird dabei vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet. Gegen die Entscheidung des Parlaments kann dann noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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49 Einsprüche gegen Europawahl: Doppelte Stimmabgabe könnte Nachspiel haben . In: Legal Tribune Online, 21.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12625/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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