OVG Nordrhein-Westfalen: Wann darf das Land Corona-Sofort­hilfen zurück­for­dern?

27.02.2023

Mitte März wird das OVG NRW drei Verfahren entscheiden, die ganz wesentliche Fragen zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen betreffen. Das Land verlangt von Selbstständigen teils Tausende Euro zurück.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen wird am 17. März in drei Verfahren über die Rückforderung von Corona-Soforthilfen verhandeln. Anschließend soll in allen Verfahren jeweils ein Urteil ergehen. Die Entscheidungen sollen wesentliche Streitfragen zur Rückforderung der sogenannten Corona-Soforthilfen durch das Land NRW klären.

Die Kläger sind Selbstständige, die von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen waren. Weil ihre Unternehmen zur Schließung gezwungen waren, wurde ihnen jeweils eine einmalige Pauschale in Höhe von 9.000 Euro als Corona-Soforthilfe bewilligt und ausgezahlt. 

Später mussten die nun klagenden Unternehmer ihre Einnahmen und Ausgaben für die Zeit des Bewilligungszeitraums zurückmelden. Aus diesen Rückmeldungen hat das Land NRW einen "Liquiditätsengpass" berechnet. Darauf basierend ergingen Schlussbescheide, in denen Differenzbeträge um jeweils 7.000 Euro zurückgefordert wurden.

Welche Voraussetzungen hatte die Corona-Soforthilfe?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Schlussbescheide in erster Instanz aufgehoben. Die Empfänger der Soforthilfen hätten davon ausgehen dürfen, das Geld wegen pandemiebedingter Umsatzausfälle zu bekommen und auch behalten zu dürfen. Das Land NRW hätte die Förderbedingungen klarer formulieren müssen.

Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen geht es nun um die wesentlichen Kernfragen, etwa ob die Bewilligung der 9.000 Euro nur vorläufig erfolgt ist, ob und wie Maßstäbe für eine spätere Rückforderung im Bewilligungsbescheid geregelt waren und ob das Land NRW diese nachträglich konkretisieren bzw. ändern durfte.

Größtes Förderprogramm in der Geschichte Nordrhein-Westfalens

Aus Sicht des Landes NRW geht es nämlich um viel Geld, das möglicherweise zurückgefordert werden könnte. Nach Angaben des Landes war das Soforthilfeprogramm zusammen mit Bundesmitteln das größte Förderprogramm in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Von März bis Mai 2020 wurden rund 430.000 Anträge bewilligt und Finanzmittel in Höhe von 4,5 Milliarden Euro an Freiberufler, Solo-Selbständige und Unternehmen ausgezahlt. 

Gegen die Schlussbescheide sind rund 2.500 Klagen eingegangen. Die Entscheidungen des OVG NRW im März werden als Vorbild für die vielen weiteren bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren mit Spannung erwartet.

dpa/bit/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Nordrhein-Westfalen: Wann darf das Land Corona-Soforthilfen zurückfordern? . In: Legal Tribune Online, 27.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51172/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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