EGMR verurteilt Mazedonien wegen Folter: 60.000 Euro für El Masri

13.12.2012

Die Republik Mazedonien ist von den Straßburger Richtern am Donnerstag wegen ihrer Beteiligung an der Entführung und Überstellung von Khaled El Masri an den amerikanischen Auslandsgeheimdienst CIA verurteilt worden. Der deutsche Staatsbürger erhält eine Entschädigung in Höhe von 60.000 Euro.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) qualifizierte die Misshandlung El Masris durch CIA-Beamte bei seiner Überstellung als Folter. Bei der Gefangennahme durch mazedonische Sicherheitskräfte zuvor handele es sich um eine unmenschliche Behandlung. Mazedonien habe zudem die Tatvorwürfe gegen seine eigenen Beamten und die CIA-Agenten nicht hinreichend strafrechtlich verfolgt (Urt. v. 12.12.2012, Beschwerdenummer 39630/09).

El Masri hatte Beschwerde gegen Mazedonien unter anderem wegen Verstößen gegen das Folterverbot, illegaler Inhaftierung, unrechtmäßiger Auslieferung an die USA sowie fehlender Ermittlungen zur Aufklärung der Taten eingereicht. Dem folgte der EGMR nun vollumfänglich.

Eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland hatte das VG Köln 2010 abgewiesen.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR verurteilt Mazedonien wegen Folter: 60.000 Euro für El Masri . In: Legal Tribune Online, 13.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7784/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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