Bundestag beschließt Prostitutionsschutzgesetz: Bes­serer Schutz für Prosti­tu­ierte – oder nicht?

07.07.2016

Nach langer Diskussion verabschiedete der Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpaket, das Prostituierte besser vor Ausbeutung und Krankheiten schützen soll. Kritiker befürchten aber, dass damit genau das Gegenteil erreicht wird.

Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland mindestens 150.000 Prostituierte. Ein neues Gesetz soll sie besser schützen. Kondompflicht für Freier, Gesundheitsberatung für Prostituierte und Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbesitzer: Der Bundestag hat am Donnerstag ein ganzes Bündel von Maßnahmen beschlossen. Nach Ansicht von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) bietet das Gesetz den betroffenen Frauen einen besseren Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Zwang. Die Opposition beklagte hingegen, genau diese Ziele würden verfehlt.

Nach der neuen Regelung zur legalen Prostitution in Deutschland sind Prostituierte künftig verpflichtet, sich alle zwei Jahre bei den Behörden zu melden und einmal pro Jahr zum Gesundheitsamt zu gehen. Für 18- bis 21-Jährige gelten noch kürzere Intervalle. Diese Pflichten dienten nicht der Gängelung, sondern dem Schutz der Frauen, erklärte Schwesig.

Doch Kritiker halten gerade die Anmeldepflicht für kontraproduktiv. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, warnte: "Prostituierte werden sich nicht anmelden, und sie werden in Zukunft dann illegal arbeiten" - und damit bleibe ihnen erst recht jeder Schutz verwehrt.

Bei Verstoß drohen Geldstrafen

Auch die Eröffnung eines Bordells ist künftig nur noch mit Erlaubnis der Behörden zulässig - und dafür muss sich der Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. "Wir lassen es nicht mehr zu, dass jeder, der einschlägig vorbestraft ist, ein Bordell eröffnen kann", sagte Nadine Schön von der CDU. Für Bordelle gelten künftig gesetzliche Mindeststandards wie eine Trennung von Arbeits- und Wohnräumen oder das Verbot von Sex-Flatrates. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen drohen den Betreibern Bußgelder von 50.000 Euro.

Mit einer Geldstrafe bis zu dieser Höhe müssen auch Freier rechnen, wenn sie gegen die Pflicht zur Benutzung eines Kondoms verstoßen. Dadurch sollen Prostituierte besser vor übertragbaren Krankheiten geschützt werden. 

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag beschließt Prostitutionsschutzgesetz: Besserer Schutz für Prostituierte – oder nicht? . In: Legal Tribune Online, 07.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19930/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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