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Nach Druck aus Karlsruhe: Bun­destag soll Par­tei­en­ge­setz ändern

07.11.2023

Plenarsaal des Deutschen Bundestags

Am Donnerstag berät der Bundestag über Änderungen des Parteiengesetzes. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Nachdem das BVerfG die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für Parteien beanstandet hat, berät der Bundestag jetzt über eine Gesetzesänderung. An den Vorschlägen beteiligt sind neben den Regierungsfraktionen auch Union und Linke.

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Die Ampel-Koalition und die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und Linke legen bei der geplanten Änderung des Parteiengesetzes Eile an den Tag. Am Dienstag berieten die Fraktionen darüber, am Donnerstag soll es schon die erste Lesung im Bundestag geben. Die Änderung zielt darauf ab, die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beanstandete Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien verfassungsfest zu machen. Zudem soll mehr Transparenz bei Parteispenden und Parteisponsoring geschaffen werden. Digitale Parteitage, die sich während der Corona-Pandemie bewährt haben, sollen nun dauerhaft möglich sein.

Der Bundestag hatte 2018 mit den Stimmen der damaligen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen, die jährliche Summe für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien um 25 Millionen auf dann 190 Millionen zu erhöhen. Union und SPD begründeten diesen Aufschlag seinerzeit recht pauschal mit gestiegenen Ausgaben durch die Digitalisierung. Das BVerfG erklärte die Erhöhung im vergangenen Januar für verfassungswidrig. Die Richter erkannten zwar grundsätzlich an, dass es einen Mehrbedarf der Parteien gebe, monierten aber, dass die Höhe nicht ausreichend begründet worden sei.

Obergrenze rückwirkend auf 184 Millionen Euro festgesetzt

Dies holen die Parteien mit der Gesetzesnovellierung nun nach. Die seinerzeit auf 190 Millionen Euro angehobene Obergrenze wurde nun rückwirkend etwas niedriger auf 184,7 Millionen Euro festgesetzt.

"Wir müssen unsere Parteien stärken, denn diese tragen entscheidend zur demokratischen Willensbildung bei", erklärte der FDP-Berichterstatter Stephan Thomae. "Das ist gerade in einer Zeit, in der die liberale Demokratie von innen und von außen herausgefordert und in Frage gestellt wird, wichtiger denn je." Auch Dirk Wiese (SPD) betonte: "Eine wehrhafte Demokratie braucht starke Parteien." Für die Grünen erklärte die Berichterstatterin Irene Mihalic: "Wir schaffen mit der Novellierung des Parteiengesetzes eine zeitgemäße Grundlage für die wichtige Arbeit der Parteien für unsere parlamentarische Demokratie."

Eingebunden ist neben diesen drei Regierungsfraktionen auch die Opposition mit Ausnahme der AfD. "Ich begrüße ausdrücklich, dass die gesetzliche Neuregelung auf eine breite Mehrheit im Parlament gestützt sein wird", sagte Ansgar Heveling für die Unionsfraktion. Petra Pau von der Linken betonte: "Mit der Anhebung der absoluten Obergrenze stärken wir die Handlungsfähigkeit der Parteien. Zugleich machen wir mit dem Gesetz einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz."

dpa/lst/LTO-Redaktion

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Nach Druck aus Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53100 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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