Bundesrat stimmt Maas‘ Empfehlung zu: Peter Frank wird neuer Gene­ral­bun­des­an­walt

25.09.2015

Peter Frank wird neuer Generalsbundesanwalt. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Empfehlung des Bundesjustizministers zu. Der bisherige Münchener Generalstaatsanwalt wird damit der jüngste Generalsbundesanwalt in der Geschichte der Bundesrepublik.

Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig einer Ernennung von Dr. Peter Frank zum Generalbundesanwalt zugestimmt. Der bisherige Münchner Generalstaatsanwalt folgt auf Vorschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Harald Range nach. Dieser war von Maas wegen seines öffentlich geäußerten Vorwurfs "des unerträglichen Eingriffs in die Unabhängigkeit der Justiz" im Zusammenhang mit der Netzpolitik-Affäre aus dem Posten entlassen worden.

Wann Frank offiziell in sein neues Amt eingeführt wird, war zunächst nicht bekannt. Bis dahin will der Bayer keine Interviews geben. Der Generalbundesanwalt wird gemäß § 149 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf Vorschlag des  Bundesjustizministers und mit Zustimmung des Bundesrates vom Bundespräsidenten ernannt.

Frank hat etwa zwei Drittel seiner Karriere im CSU-geführten bayerischen Justizministerium verbracht. Als Staatsanwalt und Richter ist er nicht mit medienwirksamen Fällen bekannt geworden. Der promovierte Jurist ist Mitherausgeber des Staatsbürger Taschenbuchs, einem Kompaktwerk zur Vermittlung politischer Bildung. Andere wissenschaftliche Veröffentlichungen des langjährig im bayerischen Justizministerium tätigen Topjuristen sucht man vergeblich.

Erfahren, belastbar, umgänglich und locker

Doch innerhalb der Justiz genießt er großes Renommee. Erfahren, belastbar, umgänglich und locker sei er, hört man. Die einhellige Meinung: Welche Aufgabe man Frank auch überträgt - er wird sie meistern.

Als Generalsbundesanwalt erwarten ihn in Karlsruhe brisante Themen. Verfahren im Zusammenhang mit internationalem Terror nehmen zu; beim Rechtsextremismus gibt es seit dem Auffliegen des NSU besondere Sensibilität. Ende 2014 wurde das Verfahren um das vermutlich auch rechtsextremistisch motivierte Oktoberfestattentat wieder aufgenommen.

Frank wird wie seine Amtsvorgänger Personenschutz erhalten. Ein Generalbundesanwalt gilt als exponierte Person, 1977 ermordete die RAF den damaligen Amtsinhaber Siegfried Buback.

Sein Lebenslauf ist wie aus dem Bilderbuch: Spitzenergebnis bei beiden Staatsexamina, Promotion im Straf- und Strafverfahrensrecht "summa cum laude". Übertritt in den Staatsdienst 1995, erst im Justizministerium, dann als Staatsanwalt. Zeitweise war Frank an die Vertretung des Freistaates beim Bund abgeordnet.

Es folgten Jahre als Richter am Landgericht München und am Oberlandesgericht sowie weitere Tätigkeiten im Ministerium, zuletzt als Leiter der Personalabteilung. Ein Höhepunkt schien bereits erreicht, als er Anfang März mit 46 Jahren als neuer Münchner Generalstaatsanwalt die Nachfolge von Christoph Strötz antrat. Nun, mit 47 Jahren, wird er der jüngste Generalbundesanwalt in der Geschichte der Bundesrepublik.

mbr/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa.

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Bundesrat stimmt Maas‘ Empfehlung zu: Peter Frank wird neuer Generalbundesanwalt . In: Legal Tribune Online, 25.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17010/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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