Heute im Bundesrat: Ster­be­hil­fe­verbot und Kli­ni­k­re­form

27.11.2015

Von der Sterbehilfe bis zum Anti-Doping-Gesetz - der Bundesrat ließ eine Reihe von Gesetzen passieren. Gegen Fluglärm oder wenig artgerechter Rinderhaltung ergreifen die Länder selbst Initiative.

Zentrale Gesetze zu ethischen und gesundheitspolitischen Fragen haben am Freitag den Bundesrat passiert - ein Überblick über die Beschlüsse:

STERBEHILFE: Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Neuregelung der Sterbehilfe gebilligt. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach keine Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten. Künftig drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird.  

VERSORGUNG STERBENSKRANKER: Sie soll mit dem Hospiz- und Palliativgesetz verbessert werden, das die Länderkammer passierte. Ambulante Hospizdienste und stationären Hospize sollen besser finanziert werden. Die Palliativversorgung wird zum ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung der gesetzliche Krankenversicherung.

KRANKENHÄUSER: Mehr Geld fließt in die Pflege. So werden von 2016 bis
2018 Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro für die Pflege bereitgestellt. Kliniken sollen zudem stärker nach Qualität bezahlt werden. Für besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung soll es Zuschläge geben, schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden.

DOPING: Dopingsündern im Leistungssport drohen künftig hohe Haftstrafen. Strafbar ist künftig auch Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein.

ANTI-TERROR-GESETZE: Die deutschen Sicherheitsbehörden können zur Bekämpfung des Terrorismus auch in den kommenden Jahren eine Reihe von Auskünften bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsfirmen einholen. Der Bundesrat ließ die Verlängerung mehrerer Anti-Terror-Gesetze passieren.

FREIE ROUTER-WAHL: Verbraucher können künftig frei wählen, welches Modem und welchen Router sie für ihren Breitbandanschluss verwenden. Bislang lassen einige Netzbetreiber ausschließlich eigene Router zu - dies schränkt die Produktauswahl für den Endkunden ein.

VERKEHRSLÄRM: Mehrere Länder wollen die Bevölkerung besser vor Fluglärm schützen. Bei der Entscheidung über Flugrouten wollen sie die Beteiligung der Bürger stärken. Ein weiterer Antrag, der weiter beraten wird, sieht die Ausmusterung lauter Güterzüge vor.

ARBEITSSTÄTTEN: Groß war Anfang des Jahres der Wirbel um vom Bundesarbeitsministerium entworfene Änderungen einer Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeitgeber kritisierten Mindestvorgaben etwa zu Tageslicht für Arbeitsplätze als absurd. Die Bundesregierung verfolgte die Pläne nicht weiter - die Länderkammer verlangte dies nun. Sonst solle die Regierung die Gründe für die Blockade nennen.

RINDERHALTUNG: Ein Verbot der ganzjährigen Anbindung von Rindern will Hessen mit einem Antrag erreichen, der weiter beraten wird. Vorgesehen ist aber eine Übergangsfrist.

WINDKRAFTANLAGEN: Der Bundesrat forderte eine gleichmäßige deutschlandweite Verteilung von Windkraftanlagen. Eine solche Verteilung stärke die Netzstabilität und führe zu einer gleichmäßigeren Windstromerzeugung.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Heute im Bundesrat: Sterbehilfeverbot und Klinikreform . In: Legal Tribune Online, 27.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17700/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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