BGH: Urteil wegen Sexualmordes bestätigt
Der 5. Strafsenat des BGH hat die Revision eines wegen Mordes Verurteilten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Damit bleibt es bei der Verurteilung des LG Leipzig zu lebenslanger Freiheitsstrafe bei gleichzeitiger Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte ein 9-jähriges Mädchen in seinen Schrebergarten gelockt hatte, um es in einem dort befindlichen Bauwagen zu missbrauchen. Als das Mädchen schrie und sich zur Wehr setzte, erwürgte er es. Er verging sich sexuell an dem toten Kind und verstümmelte dessen Genitalien mit einer Schere. Anschließend warf er die in einen Müllsack verpackte Leiche in den nahen Mühlengraben.
Das Urteil ist nun rechtskräftig (Beschl. v. 31.08.2010, Az. 5 StR 321/10).