BGH: Urteil im Fall "Jes­sica" muss erneut geprüft werden

17.05.2011

Der Fall um die Tötung einer 26-jährigen aus Erlangen muss neu verhandelt werden. Es bestünden jedoch keine Zweifel daran, dass die 29-jährige Nachbarin die Tat begangen habe, entschieden die Karlsruher Richter.

Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth soll erneut prüfen, ob es sich bei der Tat nicht doch um einen Mord handelt. Die Angeklagte war im vergangenen Jahr wegen Totschlags zu mehr als 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte nach einem Streit um einen EC-Karten-Betrug ihre Nachbarin Jessica mit mehr als 40 Hieben und Messerstichen getötet (Az. 1 StR 50/11).

Die Angeklagte hatte sich mit der EC-Karte ihrer Freundin Jessica 7000 Euro auszahlen lassen. Als es deshalb zum Streit kam, schlug sie zunächst mit einem stumpfen und einem scharfkantigen Gegenstand auf ihr Opfer ein, nahm dann ein Küchenmesser mit einer mindestens 16 Zentimeter langen Klinge und stach mehrmals zu.

Zweifelhaft ist nur, ob sie dabei handelte, um die vorangegangene Bankabhebung zu verdecken. Eine solche "Verdeckungsabsicht" würde die Tat zum Mord machen.

Verdeckungsabsicht nicht ausreichend geprüft

Das LG hatte das mit der Begründung verneint, die Tat sei nicht geeignet gewesen, die Aufdeckung der Geldabhebungen zu verhindern.

Das muss nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nun erneut überprüft werden. Das LG habe sich "nur unzureichend" mit der Frage der Verdeckungsabsicht befasst, sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack bei der Urteilsverkündung.

Als er den Sachverhalt zum ersten Mal gelesen habe, habe er gedacht: "Wenn das kein Verdeckungsmord ist, weiß ich nicht, was ein Verdeckungsmord sein soll", sagte Nack. Er betonte jedoch, dass dies nur auf den ersten Blick gelte. Die subjektive Seite der Tat, also die Motivation der Täterin müsse nochmals geprüft werden. Der Verteidiger sprach von einer "offensichtlichen Blutrauschtat". "Wenn ich mir überhaupt keine Gedanken mache, dann besteht auch keine Verdeckungsabsicht", sagte er.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BGH: Urteil im Fall "Jessica" muss erneut geprüft werden . In: Legal Tribune Online, 17.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3297/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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