Spionage für jordanischen Geheimdienst?: BGH lässt Anklage zu

09.05.2019

Der BGH hat die Anklage des GBA gegen einen Mann zugelassen, der in Deutschland für den jordanischen Geheimdienst spioniert haben soll. Das Thüringer OLG lehnte die Zulassung der Anklage noch ab, muss nun aber doch verhandeln.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts (GBA) dessen Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) zugelassen und das Hauptverfahren vor diesem Gericht möglich gemacht (Beschl. v. 04.05.2019, Az. StB 54/18, StB 55/18).

Dem Mann wird vorgeworfen, einem Mitarbeiter des jordanischen Geheimdienstes wiederholt Informationen über Personen aus dem salafistischen Spektrum in Deutschland übermittelt zu haben. Außerdem soll er dem Geheimdienst Informationen aus dem Umfeld einer Moschee in Hildesheim zugeführt haben, die von einem mittlerweile verbotenen Verein geführt wird.

Das OLG hatte die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst abgelehnt, weil die Tätigkeit des Mannes nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet gewesen sei. Eine gegen Deutschland gerichtete Spionagehandlung ist aber Voraussetzung, um den Straftatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) zu erfüllen.

Dieser Auffassung ist der BGH jedoch nicht gefolgt. Die Ausspähung habe auch deutsche Staatsbürger betroffen, denen gegenüber die Bundesrepublik Deutschland besondere Schutzpflichten hat, so dass wiederum deren staatliche Interessen betroffen seien.

Das OLG muss nun einen Termin für die Hauptverhandlung anberaumen.

tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Spionage für jordanischen Geheimdienst?: BGH lässt Anklage zu . In: Legal Tribune Online, 09.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35287/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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