Zweite BGH-Entscheidung im Berliner Raser-Fall: Mor­dur­teil zum Teil auf­ge­hoben

18.06.2020

Zwei Männer rasten nachts über den Berliner Ku'damm und töteten bei einem Unfall einen Rentner. Im Fall des einen Mannes muss das LG Berlin nun zum dritten Mal verhandeln, gegen den anderen ist das LG-Urteil nun rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Mordurteil für zwei Berliner Autoraser zum Teil aufgehoben. Das Landgericht (LG) Berlin muss den Fall des jüngeren Angeklagten - Marvin N., der zur Tatzeit 24 Jahre alt war - zum dritten Mal verhandeln. Gegen den anderen Angeklagten - Hamdi H., damals 27 Jahre alt -  ist das Urteil rechtskräftig. Das LG habe dabei den bedingten Vorsatz rechtsfehlerfrei begründet, befand der BGH.

Der Fall landete bereits zum zweiten Mal in Karlsruhe. Im Februar 2016 hatten sich die beiden jungen Männer nachts um halb eins an einer roten Ampel spontan zu einem Autorennen verabredet, es ging über den Berliner Ku'damm. An der Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnberger Straße erfasste der Wagen von H. einen Rentner, der mit seinem Jeep bei Grün aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung fuhr. Der Jeep wurde durch die Luft geschleudert, der Mann starb noch am Unfallort.

Das LG Berlin verurteilte beide Männer im Februar 2017 wegen Mordes (Urt. v. 27.02.2017, Az. 535 Ks 8/16). Sie hätten mit bedingtem Vorsatz den Tod von Passanten in Kauf genommen.

Der BGH hob dieses Urteil im März 2018 auf (Urt. v. 01.03.2018, Az. 4 StR 399/17), ein Jahr später entschied das LG Berlin erneut: Wieder wurden N. und H. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (Urt. v. 26.03.2019, Az. 532 Ks 9/18).

Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt und für eine grundsätzliche Debatte darüber, ob und unter welchen Umständen Raser mit Tötungsvorsatz handeln. Der Gesetzgeber reagierte mit einer Gesetzesänderung.

Die Details später in einem gesonderten Beitrag auf www.LTO.de.

aka/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zweite BGH-Entscheidung im Berliner Raser-Fall: Mordurteil zum Teil aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 18.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41935/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen