Berufsrecht: DAV für Anpassung der RVG-Gebühren

von mbr/LTO-Redaktion

22.09.2010

Im Rahmen einer Pressekonferenz sprach sich der DAV auf dem djt  für die Beibehaltung einer gesetzlichen Vergütungsregelung für Anwälte aus. Ohne sie wäre der anwaltliche Rat für viele gar nicht bezahlbar. Allerdings sei eine Anpassung der Vergütungstabellen überfällig.

Eine gesetzliche Vergütungsordnung sei im Allgemeininteresse unbedingt notwendig, so der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Sie schaffe Transparenz und sicheren Zugang zum Recht, sichere die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen und böte den Mandanten Kalkulationssicherheit.

Allerdings müsse der Gesetzgeber den Rahmen dafür schaffen, dass sich nicht immer mehr Rechtsanwälte aus der Abrechnung nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) verabschiedeten. Seit nunmehr 16 Jahren habe es keine Anpassung der Vergütungstabellen gegeben. Für viele Anwälte biete das RVG keinen Rahmen mehr für ein angemessenes Auskommen. Hier dürfe der Gesetzgeber nach Ansicht des DAV nicht untätig bleiben. Auch der europäische Vergleich spräche für eine Anpassung der Gebühren. Im Ausland seien die Rechtsanwaltskosten teilweise deutlich über dem in Deutschland üblichen Niveau.

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Zitiervorschlag

mbr/LTO-Redaktion, Berufsrecht: DAV für Anpassung der RVG-Gebühren . In: Legal Tribune Online, 22.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1530/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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