BAG: Gesetzliche Rente ist auf Betriebsrente anzurechnen

von tko/LTO-Redaktion

01.12.2010

Das BAG hat am Dienstag entschieden, dass der Arbeitgeber bei der Berechnung der Betriebsrente die abschlagsfreie gesetzliche Rente zugrunde legen kann, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er die Rente erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren in Anspruch genommen hätte.

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte eine Versorgungsordnung auszulegen, die in § 6 Abs. 2 die Anrechnung der Hälfte der gesetzlichen Rente auf das betriebliche Ruhegeld vorsieht. In § 7 Abs. 2 ist bestimmt, dass "eine Kürzung der Sozialversicherungsrente des Mitarbeiters um Abschläge, die auf Grund vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand wegen der längeren Bezugsdauer der gesetzlichen Rente erfolgen, durch das Unternehmen nicht ausgeglichen wird und daher voll zu Lasten des Mitarbeiters geht".

In dem zugrundeliegenden Fall schied der Kläger mit Vollendung des 55. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten aus. Er hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nach der Versorgungsordnung. Seit Vollendung des 60. Lebensjahres erhielt er eine vorgezogene gesetzliche Altersrente aufgrund vorangegangener Arbeitslosigkeit in Höhe von 1.218,88 Euro monatlich. Bei einem Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres hätte seine Rente 1.486,44 Euro betragen.

Die Beklagte hat die Hälfte des letztgenannten Betrages auf die Betriebsrente des Klägers angerechnet. Hiergegen hat sich der Kläger mit seiner Klage gewandt und gemeint, die Beklagte sei lediglich berechtigt, die Hälfte der ihm tatsächlich gezahlten Rente anzurechnen.

Die Klage wurde vom Dritten Senat des BAG abgewiesen. Nach den Regelungen in § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 der Versorgungsordnung ist die Beklagte berechtigt, die Hälfte der ungekürzten gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente des Klägers anzurechnen (Urt. v. 30.11.2010, Az. 3 AZR 747/08).

Zitiervorschlag

tko/LTO-Redaktion, BAG: Gesetzliche Rente ist auf Betriebsrente anzurechnen . In: Legal Tribune Online, 01.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2055/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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