ArbG Nürnberg entscheidet identische Fälle: Mal so, mal so

15.07.2014

Zwei Urteile vom ArbG Nürnberg haben vor allem in den lokalen Medien für Aufsehen gesorgt. Die Firma Schwan-Stabilo hatte zwei Mitarbeitern gekündigt, die eine alte Betriebsküche für einen guten Zweck verkauft hatten, ohne dafür die Zustimmung ihres Arbeitgebers zu haben. Zwei Kammern des Gerichts sprachen trotz identischen Sachverhalts zwei unterschiedliche Urteile.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Nürnberg hatte über zwei Kündigungen entschieden. Die beiden langjährigen Mitarbeiter des Unternehmens Schwan-Stabilo hatten eine alte Küche des Betriebs verkauft. Den Erlös wollten sie spenden. Die Firma fühlte sich nach eigenen Angaben getäuscht, da die beiden die Küche nur hätten entsorgen sollen. Ein Verkauf habe nie zur Debatte gestanden. Der Verdacht der Unterschlagung habe im Raum gestanden, was zu einen Vertrauensbruch geführt habe, so das Unternehmen. Der erzielte Erlös sei auch nach Aufforderung zunächst nicht herausgegeben worden.

Über die fristlosen Kündigungen urteilte das ArbG nun unterschiedlich. Kammer 11 gab der Klage des einen Mitarbeiters statt, während Kammer 12 die des anderen abwies (Urt. v. 26.05.2014, Az. 11 Ca 5685/13 und 12 Ca 5686/13).

Über die Entscheidungen aus Nürnberg wurde überwiegend lokal, aber auch bundesweit berichtet. Dabei ging es zum einen um die Frage, wieso der Arbeitgeber Kündigungen ausgesprochen habe, da er die Küche ohnehin habe entsorgen lassen wollen. Zum anderen sorgt für Verwunderung, dass das Gericht zwei identische Fälle unterschiedlich beurteilt hat.

Richter Klaus Peter Nöth, der den Fall von Kammer 11 mitentschied, versteht die Aufregung nicht. Gegenüber LTO erklärte er, die unterschiedlichen Urteile seien das Ergebnis zweier verschiedener Abwägungen. Hier sei die Frage gewesen, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung vorgelegen habe. "Ich habe dies in meinem Fall auch deshalb verneint, weil der Firma, selbst wenn sie von dem Erlös gar nichts gesehen hätte, kein Schaden entstanden wäre." Man könne dies aber auch anders sehen, so Nöth - wie eben seine Kollegen in der 12. Kammer. Nun müsse das Berufungsgericht in beiden Fällen darüber entscheiden.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

ArbG Nürnberg entscheidet identische Fälle: Mal so, mal so . In: Legal Tribune Online, 15.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12569/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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