Anwaltssuche im Internet: Stiftung Warentest nimmt Portale unter die Lupe
Rechtssuchende finden ihren Anwalt immer häufiger über das Internet. Neben Suchmaschinen wie Google spielen Anwaltsportale eine zunehmend größere Rolle. In der am Mittwoch erscheinenden Ausgabe der Zeitschrift Finanztest schneiden bei einer Nutzerumfrage vor allem Anwaltauskunft.de und Anwalt24.de gut ab.
Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt kommt es den meisten Verbrauchern auf Zusatzausbildungen wie Fachanwaltstitel an. Das ergab eine aktuelle Umfrage der Zeitschrift Finanztest (Heft 3/2013), an der knapp 1.200 Menschen teilnahmen.
Das Magazin hob in seiner Umfrage besonders das Suchportal des Deutschen Anwaltvereins Anwaltauskunft.de sowie Anwalt24.de, wie Legal Tribune ONLINE eine Marke von Wolters Kluwer Deutschland, hervor. Beide Internetseiten zeichneten sich dadurch aus, dass möglichst viele Rechtsanwälte aufgelistet seien. Die Nutzer hätten zudem die Möglichkeit, nach einem Fachanwalt in ihrer Umgebung zu suchen.
Neben der Suche hielten die Portale weitere Zusatzfunktionen bereit, die für den Nutzer hilfreich seien. Auf Anwalt24.de werden etwa Artikel zu Rechtsthemen, ein Rechtslexikon oder Gebührenlisten veröffentlicht.
tko/LTO-Redaktion
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<a href="http://www.ra-braune.de" >www.ra-braune.de</a>Die 10 goldenen Regeln für die Anwaltssuche gibt es hier: http://andreasmoser.wordpress.com/2012/07/26/how-to-find-a-good-lawyer/
Andreas MoserEs ist bezeichnend, daß hier nur die großen Portale hervorgehoben werden. Dabei haben die in der Regel wenig unterscheidungskraft.
ra-poeppelDie Qualität und aktualität der Webseite einer Kanzlei sagt viel aus ...
Wichtig sind schnelle Reaktionszeiten, Terminsvergabe und - soweit einschlägig vorhanden - Fachanwaltstitel.
Die Bewertung der redaktionellen Betreuung kommt mir in diesem Test viel zu kurz. Wenn ich als Mandant eine konkrete Suche nach dem richtigen Anwalt gestalten will, dann muss ich ihn prüfen können und Entscheidungshilfen finden. Portale, die weder die Qualität des Anwalts selbst noch dessen Veröffentlichungen sortieren, moderieren und bewerten lassen sind keine wirkliche Entscheidshilfe, sondern allenfalls virtueller Nachfolger der "Gelben Seiten", die niemals jemand als "Bewertungskatalog" definiert hätte. So ist z.B. das Auflisten eines Fachanwaltstitel im Umkehrschluss NICHT zu, dass alle, die keinen Fachanwaltstitel haben, keine Experten sind. Google erlaubt sich Algorytmen zur objektiven Berechnung von Qualität einzusetzen, warum sollte das in Bewertungsportalen nicht auch möglich sein?
Udo SchmallenbergLG Usch
http://www.verbraucherschutz.tv
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