Prozess wegen Steuerhinterziehung: Alfons Schuh­beck zu Gefäng­nis­s­trafe ver­ur­teilt

27.10.2022

Der Prozess gegen Alfons Schuhbeck wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung endet für den Angeklagten mit einem Schuldspruch. Das LG München I verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

"Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe". Der Satz war Teil der letzten Worte des Angeklagten Alfons Schuhbeck in Saal 134 des Landgerichts München I. Der prominente Koch und Unternehmer war wegen Steuerhinterziehung angeklagt und hatte im Laufe der Verhandlung ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Richterin Andrea Wagner verkündete am Donnerstag das Urteil. Schuhbeck wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zum Abschluss des seit Anfang Oktober laufenden Prozesses eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Verteidiger Dr. Markus Gotzens und Sascha König plädierten mit dem Verweis auf das Geständnis und die Lebensleistung des 73-jährigen Schuhbeck auf eine Bewährungsstrafe.

Schuhbeck wurde vorgeworfen, unter anderem mit Hilfe eines Computerprogramms Einnahmen storniert und so der Besteuerung entzogen zu haben. Im Zeitraum zwischen 2009 und 2015 soll es auf diesem Weg zur Hinterziehung von Steuern in einer Größenordnung von rund 2,3 Millionen Euro gekommen sein.

Mitangeklagter entwickelte IT-Programm zur Umsatzreduktion

Für den wegen Beihilfe Mitangeklagten Jürgen W. hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert. Das Gericht verurteilte W., der zugab, für Schuhbeck eine IT-Lösung entwickelt zu haben, mit der auf technischem Wege eine Umsatzreduktion in den Restaurants erreicht werden konnte, schließlich zu einem Jahr Haft auf Bewährung.

Der Gastronom hatte die Vorwürfe nach und nach weitgehend eingeräumt, aber angegeben, er könne sich an konkrete Vorgänge und Summen nicht erinnern. Er bat das Gericht, ihm zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den Restaurants nicht so hoch gewesen sei, wie es ihm vorgeworfen werde. Die Ermittlungsbehörden gehen von mehr als 1.000 verschwundenen Rechnungsnummern aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.

Schuhbeck bat das Gericht, "die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen", räumte aber ein, dass es ihm nicht möglich sei, weitere Unterlagen vorzulegen. Das Gericht wertete das Vorgehen Schuhbecks als Steuerhinterziehung über einen längeren Zeitraum und in einem erheblichen Umfang. Richterin Wagner sah eine "hohe kriminelle Energie", Schuhbeck habe zudem keinerlei Schadenswiedergutmachung geleistet.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Prozess wegen Steuerhinterziehung: Alfons Schuhbeck zu Gefängnisstrafe verurteilt . In: Legal Tribune Online, 27.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50008/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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