Pegida-Funktionär verurteilt: Mehrmals "Wollt ihr den totalen Krieg?" gerufen

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Das AG München hat einen Pegida-Funktionär zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte im Rahmen einer Kundgebung NS-Propagandaminister Joseph Goebbels zitiert und damit gegen Versammlungsbeschränkungen verstoßen.
Das Amtsgericht (AG) München hat einen Pegida-Funktionär nach dem Rufen eines bekannten Nazi-Zitats zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann habe auf einer Kundgebung im Oktober in der bayerischen Landeshauptstadt den damaligen NS-Propagandaminister Joseph Goebbels aus seiner Sportpalastrede zitert, indem er mehrmals laut "Wollt ihr den totalen Krieg?" rief. Damit bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag entsprechende Medienberichte. Der Mann habe so gegen Versammlungsbeschränkungen der Stadt München verstoßen.
Diese hatte Parolen und Sprechchöre verboten, die eine Assoziation zu verbotenen Organisationen herstellen könnten. In die Geldstrafe von 2.100 Euro sei eine frühere Straftat mit einbezogen worden, sagte die Sprecherin. Das Urteil wurde am Freitag gesprochen und ist noch nicht rechtskräftig.
Das bayerische Landeskriminalamt ermittelt seit mehr als drei Jahren im Auftrag der Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen den Münchner Pegida-Vorstandschef, bestätigte ein LKA-Sprecher, unter anderem gehe es um Kontakte zu einem verurteilten Rechtsterroristen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Och Freunde, versucht doch mal bei solchen Meldungen die Tagessatzhöhe herauszufinden. 2100 könnte 210 Tagessätze á 10 € oder 21 á 100. es wäre auch interessant wie viele Tagessätze den für die konkrete Tat fällig wurden. Soweit das erwähnt wurde.
XaerdysSo wie ich das verstanden habe, geht es hier um eine Owi nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 6 BayVersG.
ReibertDann ist allerdings der Begriff "Geldstrafe" falsch, es muß "Bußgeld" heißen!
Scheint wohl jemand das StGB vergessen zu haben und zwar genauer den Absatz (4).
Saevo"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt."
Echt, das StGB wird nach Absätzen unterteilt? Mir war so, als wären das Paragraphen...
§ 130 StGB (4).
Saevo