AG Düsseldorf verurteilt Jugendlichen: Zweimal Cur­ry­wurst mit fal­schem Fuff­ziger bezahlt

08.08.2023

Die Currywurst am Imbiss mit Falschgeld bezahlt, um damit in den sozialen Medien angeben zu können: Das wurde einem Jugendlichen in Düsseldorf nun zum Verhängnis. Das örtliche AG verurteilte ihn nun u. a. wegen Betrugs.

Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat einen 16-Jährigen zur Ableistung von 30 Sozialstunden verurteilt, weil er mit Falschgeld zwei Portionen Currywurst bezahlt hatte (Urt. v. 08.08.2023, Az. Ds 377/22).

Im März 2022 war der Jugendliche in der Düsseldorfer Altstadt bei der Bezahlung von zwei Portionen Currywurst inkl. Pommes mit einem gefälschten 50-Euro-Schein erwischt worden. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung waren sodann mehr als 22.600 Euro in unechten Banknoten bei ihm gefunden worden, die er Anfang 2022 über Amazon erworben hatte, wo sie - ausdrücklich als "Spielgeld" gekennzeichnet - verkauft werden, wie ein Gerichtssprecher auf LTO-Nachfrage erläuterte.

Das AG Düsseldorf hat den 16-Jährigen deshalb wegen Inverkehrbringens von Falschgeld in Tateinheit mit Betrug (§§ 147, 263, 52 Strafgesetzbuch (StGB)) verurteilt, er muss nun 30 Sozialstunden ableisten.

Im Rahmen der Hauptverhandlung äußerte der Jugendliche dabei, das Ganze sei eine "dumme Idee" gewesen. Laut dem Gerichtssprecher ging des dem Jugendlichen nicht nur um die leckere Currywurst an sich, sondern auch darum, die Aktion in den sozialen Medien zur Schau zu stellen und damit angeben zu können, wie es auf LTO-Nachfrage weiter hieß.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

jb/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

AG Düsseldorf verurteilt Jugendlichen: Zweimal Currywurst mit falschem Fuffziger bezahlt . In: Legal Tribune Online, 08.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52440/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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