AG Augsburg bestätigt Kündigung durch Vermieter: Zwei Mieter, 18 Katzen

24.11.2015

Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil hat das AG Augsburg einer Räumungsklage gegen zwei Mieter stattgegeben. Die in der Wohnung gehaltenen 18 Katzen rechtfertigten die fristlose Kündigung, befand das Gericht.

18 Katzen in einer 100-Quadratmeter-Mietwohnung sind zu viel und rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Augsburg und gab damit einem Vermieter Recht. Nachdem die Berufung der Mieter im November keinen Erfolg gehabt habe, sei das Ende Juli ergangene Urteil nun rechtskräftig, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit (Urt. v. 31.07.2015, Az. 71 C 1264/15).

Der Vermieter hatte den Mietern beim Einzug vor vier Jahren erlaubt, in der Wohnung im dritten Stock eine Katze zu halten. Da mittlerweile aber viel mehr Tiere in der Wohnung gehalten wurden, beschwerten sich nach Angaben des Vermieters die anderen Bewohner des Mehrfamilienhauses über den Gestank des Katzenurins im Treppenhaus.

Die Mieter bestritten vor Gericht, dass es wegen der Katzen stinke. Außerdem seien es nur sieben erwachsene Tiere, die anderen elf Katzen seien erst wenige Wochen alt. Das Gericht sah dies anders. Es komme letztlich nicht auf die tatsächliche Geruchsbelästigung an. Selbst nur sieben erwachsene Katzen seinen eine Pflichtverletzung der Mieter, die der Vermieter nicht hinnehmen müsse.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Augsburg bestätigt Kündigung durch Vermieter: Zwei Mieter, 18 Katzen . In: Legal Tribune Online, 24.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17640/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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