Volksverhetzung durch Facebook-Post?: Olivia Jones zeigt AfD-Vor­sit­zenden Pog­gen­burg an

15.09.2016

Kinder in Sachsen-Anhalt sollen sich schon früh mit sexueller Vielfalt auseinandersetzen: unter anderem mit dem Buch des Travestiekünstlers. Die Reaktion der AfD auf diese Pläne könnte nun strafrechtliche Konsequenzen haben.

Olivia Jones hat am Donnerstag in Hamburg Strafanzeige gegen André Poggenburg, den Landesvorsitzenden der Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen-Anhalt, gestellt.

Hintergrund der Strafanzeige ist ein Post auf der Partei- und Fraktions- Facebookseite der AfD Sachsen-Anhalt. Mit dem Post reagierte die AfD auf ein Vorhaben der Landesregierung in Sachsen-Anhalt Kinder bereits im Kindergarten- und Grundschulalter mit dem Thema sexueller Vielfalt vertraut zu machen.

Ziel der Regierung ist es, mehr Tolereanz für Lesben, Schwule, Transsexuelle und andere sexuelle Minderheiten zu schaffen. Dazu veröffentlichte sie eine Broschüre, in der Bücher zu diesem Thema empfohlen werden - unter anderem das Buch "Keine Angst in Andersrum" von Olivia Jones. Die AfD postete daraufhin ein Bild, in welchem sie die Pläne der Landesregierung als "Frühsexualisierung" und eine "ideologische, unverantwortliche Verblendung" bezeichnete. Zudem stellte das dazugehörige Foto Verbindungen zwischen Homosexualität und Pädophilie her.

Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Wie aus einem "offenen Brief" auf Jones' Webseite hervorgeht, stellte sie aus diesem Grund Strafanzeige auf der Davidwache in Hamburg. Darin stellt der unter dem Pseudonym bekannte Travestiekünstler Oliver Knöbel klar, dass er die Meinungen anderer zu akzeptieren bereit sei, der Post der AfD jedoch nichts mehr mit einer Meinungsverschiedenheit zu tun habe. Vielmehr handele es sich dabei um einen Fall der Volksverhetzung.

Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, war die AfD in Sachsen-Anhalt bereits im Juni mit einem Beitrag zu diesem Thema negativ aufgefallen. Der Abgeordnete Andreas Gehlmann hatte in einem Zwischenruf im Landtag indirekt Haftstrafen für Homosexuelle gefordert.

Ob und wann ein Ermittlungsverfahren gegen Poggenburg eingeleitet wird bleibt abzuwarten. § 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) normiert für Volksverhetzung eine Freiheitstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Volksverhetzung durch Facebook-Post?: Olivia Jones zeigt AfD-Vorsitzenden Poggenburg an . In: Legal Tribune Online, 15.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20597/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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