LG Frankfurt a. M. verhängt Haftstrafe: Hartz-IV-Emp­fän­gerin buchte Luxus­ur­laub für 36.000 Euro

18.10.2019

Ein Luxusurlaub in Australien klingt wunderbar, kostet aber viel Geld. Eine 38 Jahre alte Frau, die damals Hartz IV bezog, hinderte das nicht daran, einen sündhaft teuren Australien-Trip über Silvester zu buchen. Nun muss sie für über ein Jahr ins Gefängnis.

Den Traum vom Luxusurlaub hat sie sich erfüllt. Doch ob es das wert war, darf bezweifelt werden: Weil sie sich einen dreiwöchigen First-Class-Aufenthalt in Australien erschwindelt hatte, ist eine 38 Jahre alte ehemalige Hartz-IV-Empfängerin nun wegen Betrugs zu 16 Monaten Haft veurteilt worden. Eine entsprechende Strafe des Amtsgerichts wurde vom Landgericht (LG) Frankfurt a. M. gestern bestätigt. Die Frau habe den Schaden in Höhe von rund 36.000 Euro bis heute nicht wieder gut gemacht, hieß es am Donnerstag seitens des Gerichts (Az. 3480 Js 221871/18).

Die Frau hatte es sich trotz ihrer Arbeitslosigkeit nicht nehmen lassen wollen, den Jahreswechsel 2017/18 gebührend zu feiern, und buchte dafür bei einem Frankfurter Reisebüro eine dreiwöchige Tour durch Australien. Dabei gab sie an, zahlungsfähig zu sein. Vor Ort angekommen buchte sie noch zahlreiche kostspielige Extra-Unternehmungen dazu, was schließlich zu der vom Gericht angenommenen hohen Schadensumme führte.

Zu Prozessbeginn beteuerte die Frau, den Schaden begleichen zu wollen, nachdem sie mittlerweile über eine neue Arbeitsstelle und entsprechende Einnahmen verfüge. Bereits zuvor war sie bei einem früheren Arbeitgeber mit Betrügereien aufgefallen und deshalb auch verurteilt worden. Daher wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Frankfurt a. M. verhängt Haftstrafe: Hartz-IV-Empfängerin buchte Luxusurlaub für 36.000 Euro . In: Legal Tribune Online, 18.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38275/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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