Recht schräg: Matrosen auf Landgang und jodelnde Schweizer

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Er hätte so schön sein können, der Urlaub. Wenn der Sitznachbar im Flieger nicht so furchtbar gestunken, und das Hotel sich nicht plötzlich als FKK-Anlage entpuppt hätte. Und obendrein gab es im Ausland auch noch jede Menge Ausländer, die alle nur ausländisch sprachen!
Ob nachvollziehbar oder haarsträubend: Das Reiserecht produziert verlässlich kuriose Klagen. Zehn davon gibt es hier zum Nachlesen.
Ich hatte ebenfalls mal einen kuriosen Fall vor dem AG Leipzig.
SkibbaSachverhalt:
Ein betrunkener Gast auf Mallorca, fiel Nachts durch die Tür der Reisenden (Kläger) als diese schlief. Daraufhin beantragte die Reisende Minderung in Höhe von 100% sowie Schmerzensgeld, da Sie nun fortan unter Angstzuständen zu leiden habe.
Das ganze wurde auch mit einem psychologischen Gutachten untermauert.
Das AG wies die Klage mit einem Satz ab: Der Reiseveranstalter hat diesen Umstand nicht zu vertreten. Zumal der "Betrunkene" nicht mal Reisegast des Veranstalters war. :-)