Falsches Begrüßungsgetränk: Flug­gast ver­klagt Air­line

23.10.2017

Das wollte der offenbar anspruchsvolle Fluggast einer kanadischen Billig-Airline nicht hinnehmen: Sekt statt Champagner servierte man ihm zur Begrüßung. Nun verklagt er die Fluggesellschaft, die mit dem edlen Tropfen geworben hatte.

Versprochen ist versprochen: Ein Fluggast hat eine kanadische Airline verklagt, weil sie ihm statt des in einer Werbung versprochenen Champagners nur Sekt ausgeschenkt hat. Die Billigfluggesellschaft Sunwing mit Sitz in Toronto hatte damit geworben, auf ihren Flügen "Champagner-Service" anzubieten.

Als Fluggast Daniel Macduff auf einem Urlaubsflug nach Kuba im Februar jedoch nur Sekt bekam, wollte er dieses Unrecht nicht einfach hinnehmen und klagte, wie die kanadische Zeitung National Post berichtet. Dem Blatt zufolge fordert er Schadensersatz, außerdem will er die Preisdifferenz zwischen Sekt und dem teureren Champagner ausgezahlt bekommen.

Champagner darf nur dann als solcher bezeichnet werden, wenn er in der Champagne-Region in Frankreich und auch nur aus bestimmten Rebsorten hergestellt wird.

Sunwing wies die Klage als kleinlich zurück. Rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Werbung seien "leichtsinnig und ohne Grundlage", teilte die Fluggesellschaft der National Post zufolge mit. Auf seiner Website wirbt das Unternehmen inzwischen allerdings mit einem "Glas Sekt zur Begrüßung". Macduffs Anwalt zufolge meldeten sich rund 1.600 Betroffene, die sich der Klage möglicherweise anschließen wollen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Falsches Begrüßungsgetränk: Fluggast verklagt Airline . In: Legal Tribune Online, 23.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25169/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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