ACC-Umfrage in Rechtsabteilungen: Diver­sity in Kanz­leien inter­es­siert Inhouse-Juristen nur wenig

23.07.2021

Die ACC hat die Ergebnisse einer Umfrage in Rechtsabteilungen veröffentlicht: Die Umfrage ergab unter anderem, dass nur 29 Prozent der Unternehmen ihre interne Vielfalt messen.

Nur 29 Prozent der Unternehmen messen ihre interne Vielfalt. Das ergab eine Umfrage in Rechtsabteilungen, die die Association of Corporate Counsel (ACC) und Major, Lindsey & Africa (MLA) durchgeführt haben. Die Ergebnisse haben die beiden Institutionen nun mitgeteilt. Erstmals haben die Institutionen die Unternehmen dazu auch nach ihren Bemühungen um Diversität und Inklusion befragt.

An der Benchmarking-Umfrage für Rechtsabteilungen, die zwischen März und Mai 2021 durchgeführt wurde, nahmen insgesamt 493 Rechtsabteilungen aus 24 Branchen in 30 Ländern teil. Die Executive Summary enthält nach Angaben der ACC die wichtigsten Umfrageergebnisse zur Struktur der Rechtsabteilungen, zur Arbeitsverteilung, zur Nutzung von Anwaltskanzleien sowie zu Personal-, Ausgaben- und Diversitätsmetriken.

Nur 29 Prozent messen die eigenen Diversity-Zahlen

Insgesamt gaben danach 29 Prozent der Umfrageteilnehmer und -nehmerinnen an, interne Kennzahlen zur Vielfalt zu messen, allerdings mit erheblichen Unterschieden zwischen den Unternehmensgrößen. Von den Unternehmen, die die interne Vielfalt messen, haben nach den Studienergebnissen 47 Prozent eine formale Strategie zur Verbesserung in diesem Bereich mit umsetzbaren Maßnahmen und greifbaren Konsequenzen formuliert.

In Bezug auf die externen Rechtsberater und -beraterinnen der Rechtsabteilungen berichteten 18 Prozent der Teilnehmer, dass sie Kennzahlen zur Vielfalt messen, teilte die ACC mit. Der Bericht zeige auch, dass die überwiegende Mehrheit (74 Prozent) speziell die Vielfalt der Teams misst, die ihre Angelegenheiten bearbeiten. Darüber hinaus werde aufgeschlüsselt, inwieweit Rechtsabteilungen die Vielfalt innerhalb der von ihnen beauftragten Kanzleien (über ihre eigenen Angelegenheiten hinaus) analysieren, unter anderem nach der Erfassung der Mandatsleiter und -leiterinnen oder verantwortlichen Partner und Partnerinnen (49 Prozent), der Beförderungen zum Partner bzw. zur Partnerin (25 Prozent) und der Zusammensetzung der Führungsriege in der Kanzlei (22 Prozent).

Im Gegensatz zur Handlungsorientierung der internen Diversitätsmessung habe von denjenigen, die die Diversität der externen Anwälte und Anwältinnen verfolgen, nur ein Viertel angegeben, eine formelle Strategie mit konkreten Konsequenzen zu haben, um die Diversitätsmetriken der Kanzleien, die sie beauftragen, zu verbessern (im Vergleich zu fast der Hälfte derjenigen, die die interne Diversität verfolgen).

Kosten pro Anwalt bleiben relativ konstant

Die Unterschiede bei den Ausgaben seien je nach Unternehmensgröße erheblich, zeige die Studie weiter. Rechtsabteilungen in kleinen Unternehmen geben danach im Median 1,2 Millionen US-Dollar für Rechtsangelegenheiten aus, während Rechtsabteilungen in mittelgroßen Unternehmen im Median 8,4 Millionen US-Dollar und größere Rechtsabteilungen 64 Millionen US-Dollar ausgeben.

Eine Kennzahl, die unabhängig von Unternehmensgröße relativ einheitlich sei, seien die Kosten pro Anwaltsstunde. Diese Kosten wurden berechnet, indem die Gesamtausgaben für die Vergütung von Anwälten durch die Anzahl der Anwälte in der Rechtsabteilung geteilt und durch den Branchenstandard von 1.800 Arbeitsstunden pro Jahr weiter geteilt wurden. Die Ergebnisse über alle Unternehmensgrößen hinweg sind nach den Studienergebnissen ähnlich, wobei der Medianwert bei 113, 131 und 123 US-Dollar für kleine, mittlere und große Unternehmen liegt.

Zwei Prozent der Ausgaben für Technologie

Es sei zudem festgestellt worden, dass der Prozentsatz der Ausgaben für Rechtstechnologie nur minimal von der Unternehmensgröße beeinflusst werde. Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, hätten berichtet, dass im Median zwei Prozent der Gesamtausgaben für Technologielösungen in der Rechtsabteilung aufgewendet würden. Die Abteilungen gäben am meisten für Vertragsmanagementtechnologie aus. Fast jede vierte Rechtsabteilung berichte über Ausgaben für Vertragstechnologie, und 42 Prozent von ihnen hätten diesen Bereich unter ihren drei wichtigsten Bereichen in Bezug auf technologiebezogene Ausgaben angegeben.

Die Umsatzgröße der Unternehmen zeige große Unterschiede, wenn man die Anzahl der Anwaltskanzleien und alternativen Rechtsdienstleister betrachte, die die teilnehmenden Unternehmen beauftragen. Im Durchschnitt hätten die Teilnehmer im Jahr 2020 36 Anwaltskanzleien und etwa zwei alternative Rechtsdienstleister (ALSP) engagiert.

Kleine Unternehmen verließen sich auf die Dienste von zehn Anwaltskanzleien und 0,5 ALSPs, mittlere Unternehmen engagierten jeweils 36 Anwaltskanzleien und zwei ALSPs, und große Organisationen zählten im Durchschnitt auf 158 Anwaltskanzleien und 5,4 ALSPs. Trotz des zunehmenden Fokus auf ALSPs hätten nur zwölf Prozent angegeben, im Jahr 2020 mehr ALSPs zu engagieren, während 29 Prozent einen Anstieg der genutzten Kanzleien meldeten, ermittelte ACC und MLA.

Chefjuristen berichten meist an den COO

Auch die Berichtsstruktur schauten sich die Institutionen an: Die Ergebnisse zeigten, dass in 80 Prozent der Abteilungen der Chief Legal Officer (CLO) direkt an den Chief Executive Officer des Unternehmens berichte. In 92 Prozent der Unternehmen mit einem Umsatz von über 10 Milliarden US-Dollar berichten die CLOs direkt an den CEO, heißt es weiter. In allen teilnehmenden Pharmaunternehmen berichteten die CLOs direkt an den CEO, gefolgt von Finanz- und Bankwesen (88,9 Prozent) und Energiewesen (86,7 Prozent).

Compliance führe die Liste der Funktionen an, die direkt von der Rechtsabteilung bearbeitet werden, mit 77 Prozent der Abteilungen. Weitere sieben Prozent gaben an, dass Compliance eine eigene Abteilung innerhalb des Unternehmens sei, aber an die Rechtsabteilung berichte, heißt es in der Mitteilung weiter. Das bedeute, dass insgesamt 84 Prozent der Abteilungen die Compliance-Funktion überwachen. Datenschutz (62 Prozent) und Ethik (59 Prozent) seien die beiden anderen Funktionen, die in den meisten teilnehmenden Unternehmen Teil der Rechtsabteilung sind.

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

ACC-Umfrage in Rechtsabteilungen: Diversity in Kanzleien interessiert Inhouse-Juristen nur wenig . In: Legal Tribune Online, 23.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45541/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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