Tipps vom Karriereberater: Wie stelle ich meine Erfolge dar?

von Ass. jur. Carmen Schön

03.09.2015

Selbstmarketing hat für viele Juristen einen schlechten Beigeschmack. Doch wer Karriere machen will, muss zeigen, was er kann. Wie Sie das ganz elegant und ohne Schaumschlägerei schaffen, erklärt Karriereberaterin Carmen Schön.

Warum sollte man seine Erfolge präsentieren?

Die sogenannte IBM-Karriereformel – sie basiert auf einer Studie, die der gleichnamige Konzern durchgeführt hat – besagt, dass das berufliche Weiterkommen einer Person von drei Faktoren abhängt: Von ihrer Bekanntheit, ihrem Auftreten und ihrer Leistung.

Die Bekanntheit macht dabei ganze 60 Prozent aus, das Auftreten noch 30 Prozent, und für die Leistung bleiben nur zehn Prozent. Allerdings ist eine gute Leistung die Voraussetzung dafür, dass jemand beruflich aufsteigt. Ohne Leistung also kein Weiterkommen.

Aber in Situationen, in denen alle Kandidaten die gleiche Leistung bringen, wird in der Regel diejenige Person befördert, die sich besser darstellen kann und die besser vernetzt ist in der Kanzlei.
Wenn Sie den nächsten Karriereschritt machen wollen, genügt es also nicht, fleißig im stillen Kämmerlein zu arbeiten. Sie sollten Ihre Leistung auch zielgerichtet intern und extern kommunizieren.

Was stelle ich in den Vordergrund?

Es hat einen erheblichen Nervfaktor, wenn Sie jeden Tag trommelnd und trötend durch die Kanzlei ziehen, und jedem sagen, wie toll Sie sind. Versetzen Sie sich lieber in die Perspektive der Kanzlei oder des Partners, dem Sie zuarbeiten. Fragen Sie sich, was ihn wohl interessiert.

Einige Beispiele:

Fachliche Expertise: etwa wenn Sie ein komplexes Projekt gut strukturiert haben oder Ihnen eine gute Argumentation gelungen ist.

Mandanten-Feedback: Erzählen Sie ruhig weiter, wenn Sie eine positive Rückmeldung des Mandanten bekommen haben. Holen Sie das Feedback auch aktiv ein, wenn die Situation passt – beispielsweise nach Abschluss eines Projekts. Übrigens wünschen sich auch viele Mandanten, dass die Anwälte aktiv um Rückmeldung zu ihrer Arbeit bitten.

Akquise-Erfolge: Nicht erst als Partner, auch schon in jungen Associate-Jahren kann es sein, dass ein Netzwerkkontakt für die Kanzlei interessant wird. Wenn nicht kurz- dann vielleicht mittelfristig.

Wie präsentiere ich meine Erfolge?

Überlegen Sie zunächst, wer Ihre Zielgruppe ist. Im Regelfall wird das der Partner sein, dem Sie zuarbeiten, eventuell auch die Abteilungen für Business Development und Human Resources, oder auch andere Partner – letztlich alle Personen, die in irgendeiner Form an Ihrem Weiterkommen beteiligt sein werden.

Nun suchen Sie sich Ihre "Bühne". Das können ein Jour Fixe sein, die Teambesprechung oder regelmäßige Besprechungen mit dem Partner, wenn beispielsweise ein neues Projekt beginnt.

Wenn Sie Ihre Erfolge präsentieren möchten, dann tun Sie es angemessen. Auch hier gilt die 60-30-10-Formel: Die Körpersprache macht 60 Prozent aus, die Stimme 30 Prozent und der Inhalt zehn Prozent. Wobei natürlich auch hier gilt: Der Inhalt ist die Basis. Mit der richtigen Körpersprache und fester Stimme bringen Sie den Inhalt nur besonders gut zur Geltung.

Betreiben Sie also keine Schaumschlägerei, sondern bleiben Sie sachlich und informativ. Verwenden Sie beispielsweise Formulierungen wie: "Ich möchte Sie gerne ins Bild setzen: Der Mandant XY hat mir für das Projekt positives Feedback gegeben und besonders gelobt, wie ich das Mandat geführt habe…" Oder fassen Sie für den Partner zusammen, was in der letzten Woche passiert ist. Erwähnen sie zwei bis drei Punkte, die Sie sich vielleicht zuvor notiert haben, etwa das Mandantenlob oder wenn Sie Cross-Selling-Potenziale entdeckt haben.

Loben Sie sich nicht selbst. Zeigen Sie dem Partner, wo Sie Mehrwert geschaffen haben für das Team und die Kanzlei. Denn darauf kommt es an, wenn über den nächsten Karriereschritt entschieden wird.

Zitiervorschlag

Carmen Schön, Tipps vom Karriereberater: Wie stelle ich meine Erfolge dar? . In: Legal Tribune Online, 03.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16793/ (abgerufen am: 17.03.2024 )

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